Gepäck auf Fernbusreise mit Flixbus geklaut? Das können Sie jetzt tun
Wenn Gepäck auf Fernbusreisen verschwindet, ist der Ärger groß. Experten geben wichtige Tipps, wie Reisende sich schützen und im Ernstfall richtig handeln. Kurz zusammengefasst: Gepäckverlust bei Fernbusreisen kann oft zu Problemen führen. Experten raten zu präventiven Maßnahmen wie Gepäckkennzeichnung. Im Verlustfall ist schnelles Handeln und Meldung beim Busunternehmen wichtig. Urlaub ist schön, doch Zug- und Flugtickets sind teuer. Und auch nicht jeder hat die Möglichkeit, das Auto zu nehmen. Was bleibt also? Der Fernbus. Doch die Reise mit Flixbus, Eurolines, Blablabus und Co. birgt auch Risiken ( mehr dazu hier ), vor allem für Ihr Gepäck. Denn immer häufiger kommt es vor, dass Gepäckstücke vertauscht oder gar verloren gehen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt, wie Sie im Ernstfall handeln sollten und wie Sie sich schützen können. Die Verbraucherschützer empfehlen, Taschen oder Koffer mit Adressanhängern zu kennzeichnen. Das soll eine mögliche Verwechslung verhindern und dafür sorgen, dass das Gepäck, falls es verloren geht, wieder zu Ihnen zurückgeschickt wird. Außerdem sollten Sie vor Abreise Ihre Gepäckstücke inklusive Inhalt fotografieren. Das kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn es um die Entschädigung für ein verloren gegangenes Gepäckstück geht. Etwas mühsamer, aber dennoch effektiv ist es, bei jedem Stopp mit auszusteigen und die Gepäckausgabe zu beobachten. Erkennen Sie, dass Ihr Gepäckstück versehentlich weggegeben oder weggenommen wird, schreiten Sie umgehend ein, um so einen Verlust oder Diebstahl zu verhindern. Das ist im Schadenfall zu tun Kommt es dennoch zu einem Verlust, sollten Reisende den Schaden umgehend beim Busunternehmen melden und eine schriftliche Bestätigung der Meldung einfordern. Das heißt: Sprechen Sie den Busfahrer direkt an und lassen Sie sich von ihm den Verlust schriftlich bestätigen. Denn während der Reise trägt das Busunternehmen die Verantwortung für das von Ihnen anvertraute Hand- und Reisegepäck (EU-Verordnung 181/2011). Dementsprechend ist es auch haftbar. Gehen Koffer, Taschen oder andere Gegenstände verloren, haben Reisende einen Schadensersatzanspruch von bis zu 1.200 Euro. Dieser muss innerhalb von drei Monaten nach Reiseantritt geltend gemacht werden. Aber Achtung: Das Fahrgastrecht 181/2011 greift meist nur, wenn das Hab und Gut bei einem Unfall beschädigt wurde oder verloren gegangen ist. Diebstahl ist hingegen ein anderer Fall. Hier muss dem Busunternehmen oft erst Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden.