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Missbrauch: Erzieherin (33) missbraucht Heimkind in 19 Fällen – Haftstrafe

Eine 33 Jahre alte Erzieherin hat den regelmäßigen Missbrauch eines Heimkinds zugegeben. Die Staatsanwaltschaft forderte dennoch bloß Bewährung. Sie sollen Geschlechtsverkehr im Auto, in einer Einrichtung für Kinder aus schwierigen familiären Verhältnissen und sogar während des Besuchs eines Schwimmbads gehabt haben: Am Dienstag hat das Bonner Landgericht eine 33-jährige Erzieherin wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. 19 einzelne Fälle flossen in das Urteil ein, wie die Nachrichtenagenturen dpa und AFP meldeten. Die Bonner Erzieherin legte demnach ein Teilgeständnis ab. Erzieherin wollte den Jungen sogar adoptieren Wie die "Bild"-Zeitung berichtete, lebte das Opfer in einer Wohngruppe der Jugendhilfe, seit seinem sechsten Lebensjahr sei die Erzieherin für den Jungen zuständig gewesen. Sie habe mit ihrem Mann zusammen sogar überlegt, ihn zu adoptieren. 2020 soll es zum ersten Missbrauch gekommen sein. Laut ursprünglicher Anklage der Staatsanwaltschaft noch vor dem 14. Geburtstag des Kindes, laut der Erzieherin selbst erst danach. Die Frau sagte aus, bei einem Spaziergang habe der Junge die Initiative ergriffen und sie geküsst. Sie habe sich nicht gewehrt und auf eine sexuelle Beziehung eingelassen. Sie habe sich mit dem Jungen von Anfang an gut verstanden. Gericht: Ein Heimknd "ist kein Freiwild" Bis ins Jahr 2021 kam es immer wieder zu sexuellen Handlungen. Dann flog die Sache auf: Die Erzieherin hatte eine weitere Affäre mit einem 18-jährigen ehemaligen Heimkind begonnen, der 14-Jährige reagierte eifersüchtig. Er wandte sich an die Heimleitung, die ihm jedoch zunächst nicht glaubte. Erst eine Lehrerin, der sich der Junge ebenfalls anvertraut hatte, meldete den Fall dem Jugendamt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hielten eine Bewährungsstrafe für angemessen. Die Bonner Richter wollten sich dem nicht anschließen. Ein Heimkind, das schwer traumatisiert sei, brauche besonderen Schutz, argumentierte der Vorsitzende Richter: "Es ist kein Freiwild." Ein "so schlimmer Fall" müsse schon aus generalpräventiven Gründen Konsequenzen haben.