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NRW-OVG verhandelt Streit um Verhüllungsverbot am Steuer

Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Verhüllen am Steuer. Ausnahmen sind aber möglich. Eine Muslimin forderte für sich eine solche ein. Entscheiden muss jetzt darüber ein Gericht. Darf eine Frau mit muslimischem Glauben verhüllt am Steuer eines Autos sitzen? Mit dieser Frage beschäftigt sich das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag (10.00 Uhr). Die Klägerin aus Neuss hatte bei den Behörden eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot in der Straßenverkehrsordnung beantragt. Sie trägt einen Gesichtsschleier, einen sogenannten Niqab, der nur die Augen erkennen lässt. Die Bezirksregierung Düsseldorf und auch das Verwaltungsgericht in der Vorinstanz lehnten den Wunsch ab. Laut Straßenverkehrsordnung muss der Fahrer eines Kraftfahrzeugs zu erkennen sein. Ausnahmen sind allerdings möglich. Die Muslimin beruft sich auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit. Das Verhüllungsverbot ist deshalb nach ihrer Auffassung verfassungswidrig. Der 8. Senat des OVG will voraussichtlich noch am Freitag ein Urteil in der Berufungsverhandlung verkünden. Er ordnete das persönliche Erscheinen der Klägerin an.