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Samstags-Fahrverbote für Lkws: Hier dürfen sie dennoch fahren

Eine spezielle Regelung soll die Sommerferienzeit auf Deutschlands Straßen erleichtern. Hier müssen Lkw-Fahrer samstags eine Pause einlegen. Kurz zusammengefasst: Sommerferien-Fahrverbot für Lkw samstags vom 1. Juli bis 31. August. Betroffen sind bestimmte Autobahnen und Bundesstraßen von 7 bis 20 Uhr. Ausnahmen gelten u.a. für Sattelzugmaschinen und spezielle Transporte. Mit dem Beginn der Ferienzeit werden die Straßen wieder voller. Für etwas Entlastung soll die sogenannte Fernreiseverordnung sorgen: Vom 1. Juli bis 31. August schreibt sie ein Fahrverbot für Lkw an Samstagen vor. Von 7 bis 20 Uhr dürfen Solo-Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen, Lkw mit Anhängern und Sattelzüge bestimmte deutsche Autobahnen und Bundesstraßen nicht befahren. Dazu kommt das Sonntagsfahrverbot, das für Sonn- und Feiertage gilt. Doch es gibt Ausnahmen bei der Fernreiseverordnung. Für diese Lkw gilt das Fahrverbot nicht Allein fahrende Sattelzugmaschinen, Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-Fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt, Ausstellungs- oder Filmfahrzeuge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger oder Mähdrescher sind von dem Fahrverbot nicht betroffen, schreibt "Auto Motor und Sport". Auch die Polizei einschließlich der Bundespolizei, öffentlicher Straßendiensts der Verwaltung, Feuerwehr und Katastrophenschutz, und Bundeswehr sind ausgenommen. Und die Liste geht noch weiter: Die Regelung gilt auch nicht für kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr) Beförderungen von frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, leicht verderblichem Obst und Gemüse die Beförderung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten den dringlichen Einsatz von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen den Transport von lebenden Bienen Leerfahrten, im Zusammenhang mit den vorher genannten Fahrten. Auf diesen Straßen gilt das Fahrverbot A1 vom Autobahndreieck Erfttal über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle Lohne/Dinklage A2 von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen A3 von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Köln-Ost, von Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahnkreuz Nürnberg A 4 vom Kirchheimer Dreieck bis zur Landesgrenze Thüringen bei Herleshausen A5 von Hattenbacher Dreieck bis Bad Homburger Kreuz, von Darmstädter Kreuz bis Anschlussstelle Karlsruhe-Süd und von der Anschlussstelle Offenburg bis Autobahndreieck Neuenburg A6 von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd A7 von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Autobahndreieck Bordesholm, von Anschlussstelle Soltau-Süd bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum Autobahnende Bundesgrenze Füssen A8 von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle München-Obermenzing und von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis Anschlussstelle Bad Reichenhall A9/E51 Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis Anschlussstelle München-Schwabing A10 Berliner Ring, von Autobahndreieck Werder über Anschlussstelle Potsdam-Nord bis Anschlussstelle Berlin-Spandau A45 von Anschlussstelle Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck A61 von Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz Koblenz bis Autobahndreieck Hockenheim A67 von Darmstädter Kreuz bis Viernheimer Dreieck A81 von der Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen bis Anschlussstelle Gärtringen A92 von Autobahndreieck München-Feldmoching bis Anschlussstelle Oberschleißheim und von Autobahnkreuz Neufahrn bis Anschlussstelle Erding A93 von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle Reischenhart A99 von Autobahndreieck München Süd-West über Autobahnkreuz München-West, Autobahndreieck München-Allach, Autobahndreieck München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, Autobahnkreuz München-Ost, Autobahnkreuz München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried A831 von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Autobahnkreuz Stuttgart A980 von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle Waltenhofen A995 von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz München-Süd B31 von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A 96 B96/E251 ab Landesgrenze Berlin bis zur B 104 in Neubrandenburg. Für Lkw-Fahrer gibt es in der Autobahn-App (erhältlich in den App-Stores) Ausweichstrecken.