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Fahrzeughalter durch Kennzeichen ermitteln: So geht es

Die Polizei braucht nur einen kurzen Moment, um den Halter eines Kennzeichens zu ermitteln. Wir verraten Ihnen, wie Sie an diese Daten kommen. Jeden Abend parkt ein unbekanntes Auto auf Ihrem Parkplatz? In dieser Situation möchten Sie gerne wissen, wer dahintersteckt. Vielleicht suchen Sie aber auch den Halter eines Fahrzeugs, das in einen Unfall mit Ihnen verwickelt war. Lesen Sie, welche die richtige Anlaufstelle ist und was Sie dabei beachten sollten. Halterabfrage durch die Polizei Bei einem Unfall ist es nicht nötig, dass Sie selbst tätig werden. Die hinzugerufene Polizei führt eine Kennzeichenabfrage durch und ermittelt damit den Halter in kürzester Zeit. Auf Anfrage werden die Daten an die Versicherung oder andere berechtigte Unternehmen übermittelt. Halterermittlung über die Zulassungsbehörde Um den Fahrzeughalter anhand des Kennzeichens zu ermitteln, stellen Sie einen Antrag bei der Zulassungsbehörde. Auskunftsberechtigt sind Sie unter anderem in den nachfolgenden Fällen: Sie sind Schädiger oder geschädigte Person bei einem Unfall. Sie haben eine Schadenersatzforderung gegen den Halter eines bestimmten Pkw. Ihre private Ein- oder Ausfahrt wird blockiert und das Fahrzeug wird kostenpflichtig abgeschleppt. Ihr Privatparkplatz wird zugeparkt. Der Antrag bei der Zulassungsbehörde wird geprüft, bevor Sie Auskünfte erhalten. Ist Ihr Anspruch berechtigt, gehen Sie wie folgt vor: Suchen Sie die zuständige Zulassungsbehörde heraus. Hierbei gilt das Kennzeichen des Fahrzeugs, dessen Halter Sie suchen, als Richtlinie. Verfassen Sie einen schriftlichen Antrag und begründen (belegen) Sie, warum Sie sich für auskunftsberechtigt halten. Senden Sie den Antrag per Post an die Zulassungsbehörde oder nutzen Sie (falls vorhanden) das Antragsformular auf der Homepage. Die Halterinformationen werden in der Regel per Post an Ihre Wohnanschrift übermittelt. Kosten für die Ermittlung des Fahrzeughalters Die Kosten für eine Halterabfrage sind bundeseinheitlich geregelt und liegen bei 5,10 Euro pro Abfrage. Beantragen Sie diese online, zahlen Sie schon während der Antragstellung. Bei einem schriftlichen Antrag wird Ihnen mit der Übermittlung der Daten eine Rechnung zugeschickt.