Durchfahrt verboten: Was Sie bei diesem Schild nicht tun dürfen | Bußgeld
Das Verbotsschild mit rotem Ring und weißer Innenfläche betrifft alle Fahrzeuge. Auch Radler und E-Scooter-Fahrer müssen beachten, wo sie absteigen und schieben sollten. Ein roter Ring und eine weiße Innenfläche: Das sogenannte Verbotszeichen 250 ist schlicht, aber wichtig. Denn wenn Sie es sehen, sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug besser nicht weiterfahren – die Durchfahrt ist hier für alle Fahrzeuge verboten. Das gilt auch für Fahrräder, Lkw, E-Scooter und Motorräder. Jedoch gibt es Ausnahmen: Steigen Sie ab und schieben Sie Fahrrad, Roller oder Motorrad, dürfen Sie den gesperrten Bereich zu Fuß passieren. Vorausgesetzt natürlich, es handelt sich nicht um eine abgesperrte Baustelle oder einen anderen Bereich, in dem Gefahr besteht. Denn teilweise wird das Schild genutzt, um gesamte Verkehrsbereiche abzusperren. Varianten betreffen einzelne Gruppen Von dem "Durchfahrt verboten"-Schild gibt es einige Varianten, mit denen nur einzelne Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden können. Die Funktionsweise ist immer gleich: Auf der weißen Fläche ist dann ein Symbol abgebildet, das den ausgeschlossenen Verkehrsteilnehmer zeigt. Schild 253 beispielsweise hindert Lkw daran, weiterzufahren. Schild 255 gilt für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas, Schild 259 verbietet es Fußgängern, hier weiterzugehen. Das Verbotsschild kann aber auch Fahrzeuge ausschließen, die eine bestimmte Breite oder Höhe überschreiten. Das ist vor allem bei Tunneleinfahrten oder auf sehr schmalen Straßen relevant. Darunter angebrachte Zusatzschilder können Ausnahmen beschreiben – häufig zu sehen ist das auf Feld- oder Forstwegen: Unter dem Schild "Verbot für Kraftfahrzeuge" (Nummer 260) gibt es dort häufig den Hinweis "Landwirtschaftlicher Verkehr frei". Aber auch Beschränkungen für bestimmte Gewichtsklassen oder "Anlieger frei" sind häufig zu sehen. Wer als Anlieger gilt und wie sich Besucher verhalten müssen, erfahren Sie hier . Bußgelder: Das kostet der Verstoß gegen das Vebot Vergehen Bußgeld (in Euro) Punkte Durchfahrtverbot mit einem Kfz nicht beachtet 50 0 … mit einem Kfz mit Anhänger 55 0 … mit einem Bus 55 0 … mit einem Kfz über 3,5 t zGG (außer Pkw und Bus) 100 0 Durchfahrtverbot mit einem Rad oder Elektrokleinstfahrzeug missachtet 25 0 … mit Behinderung 30 0 … mit Gefährdung 35 0 … mit Unfallfolge 40 0 Durchfahrtverbot bei bestimmten Kfz-Abmessungen nicht beachtet (z.B. tatsächliches Gewicht, tatsächliche Breite) 40 0 Parken im Bereich, der für Fahrzeuge bestimmter Abmessungen gesperrt war (Zeichen 262, 263, 264, 265, 266) 20 0 Parken in einem durch ein Durchfahrtsverbotsschild gesperrten Bereich (Zeichen 250, 251, 253, 255 oder 260) 55 0 … mit Behinderung 70 0 … länger als 3 Stunden 70 0 Quelle: ADAC/Bußgeldkatalog