Köln: Tod durch Betonplatte auf der A 3 – Prozess muss neu beginnen
2020 fällt auf der A3 eine Betonplatte von einer Lärmschutzwand auf ein Auto und erschlägt die Fahrerin. Ursache soll Pfusch am Bau gewesen sein. Der Prozess dazu hatte erst vor wenigen Tagen begonnen. Der vergangene Woche gestartete Prozess um den Tod einer Autofahrerin unter einer umgestürzten Lärmschutz-Betonplatte muss neu beginnen. Grund sei ein Einspruch der Verteidigung gegen die Entbindung einer Schöffin, teilte das Landgericht Köln am Montag mit. Das Oberlandesgericht (OLG) habe daraufhin den Neubeginn angeordnet. Die für Dienstag geplante Fortsetzung des Prozesses entfalle damit, so das Landgericht. Mit den Verfahrensbeteiligten würden Termine für den Neubeginn der Verhandlung abgestimmt. Für den Prozess mit insgesamt 26 Verhandlungstagen war unter anderem eine Grundschuldirektorin als Schöffin bestimmt worden. Sie hatte angegeben, an mehreren Terminen dienstlich verhindert zu sein – unter anderem am Einschulungstermin an ihrer Schule – und war daraufhin vom Landgericht von der Schöffentätigkeit entbunden worden, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das OLG hatte bemängelt, dass eine nötige Begründung und Dokumentation für die Entpflichtung der Schöffin fehle. Betonplatte erschlägt 66-Jährige auf Autobahn Mit dem Neustart müssen die ersten beiden Verhandlungstermine aus der vergangenen Woche wiederholt werden. Dafür würden neue Schöffen bestimmt, die bisherigen Schöffen kämen nicht erneut zum Einsatz, sagte der Sprecher. Die übrigen Verhandlungstermine seien bis zum Ende des Jahres bereits vereinbart. Schöffen werden immer nach dem Datum des Prozessbeginns bestimmt – und bei einem Neustart wieder neu. Unter der sechs Tonnen schweren Platte einer Lärmschutzwand an der A3 bei Köln war im November 2020 in einem Kleinwagen eine 66-Jährige erschlagen worden. Ein 62 Jahre alter Ingenieur einer Baufirma ist wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt. Zwei 59-jährigen ehemaligen Mitarbeitern des Landesbetriebs Straßen.NRW wirft die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung vor.