Parken über der Linie: Wann ein Bußgeld droht
Hat Ihr Auto schon mal über die Parkplatzmarkierung hinausgeragt? Ob Ihnen dann ein Bußgeld droht, hängt von einem kleinen Detail ab. Immer größer, immer schwerer: Unsere Autos haben Übergewicht. Viele wurden so fett, dass sie nicht mehr zwischen zwei Parklinien passen. Vor allem SUV-Fahrer stehen oft vor diesem Problem. Müssen sie ein Bußgeld fürchten, wenn ihr Fahrzeug über die markierte Parkfläche hinausragt? So ist die Rechtslage bei Parkflächenmarkierungen Die gute Nachricht: Ein Bußgeld droht in den meisten Fällen nicht. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat bereits 1994 entschieden, dass eine Parkflächenmarkierung nicht automatisch das Parken außerhalb dieser Fläche verbietet. Die Markierungen dienen in erster Linie dazu, dass der vorhandene Parkraum effizient genutzt und Fahrzeuge ordnungsgemäß abgestellt werden. Das Parken außerhalb der Markierung darf andere Verkehrsteilnehmer aber nicht behindern. Auch das Oberlandesgericht Stuttgart vertritt diese Auffassung. Es urteilte, dass Parkflächenmarkierungen lediglich das Parken auf den markierten Flächen erlauben – aber sie verbieten es nicht automatisch in den angrenzenden Bereichen. Die Linien seien keine Grenzmarkierungen für Parkverbote. Ausnahmen und Zusatzschilder Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn ein Zusatzzeichen zum Parkschild 314 (weißes P auf blauem Grund) vorhanden ist, müssen sich Autofahrer daran halten. Wer dann mit dem Auto über die Linie hinausragt, riskiert ein Bußgeld. Meist ist es aber kein Problem, ein wenig über die Parkplatzmarkierung hinauszuragen. Trotzdem gilt: Behindern Sie niemanden und achten Sie auf Zusatzschilder. Notfalls suchen Sie sich lieber einen größeren Parkplatz, als ein Knöllchen zu riskieren – auch wenn es Zeit kostet.