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Urteil zu tödlichem Unfall: Beide Fahrer teilen Schuld

Ein tödlicher Unfall erschüttert den Norden. Ein Motorradfahrer war zu schnell, ein Autofahrer unaufmerksam. Wer trägt die Schuld? Die Antwort des Gerichts überrascht – und hat Folgen für jeden Autofahrer. Tödliche Verkehrsunfälle werfen oft komplexe Rechtsfragen auf. Ein Fall zeigt, wie schwierig die Schuldfrage sein kann – und was Autofahrer daraus lernen sollten. Der Unfallhergang Ein Motorradfahrer überholte in einem Baustellenbereich einen Rettungswagen und beschleunigte dabei stark. Laut Gutachten fuhr er zwischen 109 und 124 km/h, obwohl an dieser Stelle nur 50 km/h erlaubt waren. Gleichzeitig wollte ein Autofahrer auf der Gegenfahrbahn nach links abbiegen. Er sah das schnell herannahende Motorrad, schätzte aber dessen Geschwindigkeit falsch ein. Der Motorradfahrer musste abrupt bremsen, verlor die Kontrolle und kollidierte mit dem Auto. Er starb noch an der Unfallstelle. Das Gerichtsurteil Die Hinterbliebenen des tödlich verunglückten Motorradfahrers verlangten vom Autofahrer Schadensersatz und forderten eine umfassende Haftung für den entstandenen Schaden. Der Fall landete vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (OLG). Das Gericht stellte fest, dass beide Parteien eine Mitschuld tragen: Der Motorradfahrer trug erheblich zur Verursachung des Unfalls bei, da er die zulässige Geschwindigkeit erheblich überschritt. Der Autofahrer hätte bei aufmerksamer Fahrweise die tatsächliche Geschwindigkeit des Motorrades besser einschätzen und den Unfall möglicherweise vermeiden können. Das Gericht entschied daher auf eine hälftige Haftungsteilung (Az.: 7 U 91/23). Was heißt das für Autofahrer? Wer links abbiegen will, muss besonders vorsichtig sein und den übrigen Verkehr genau beobachten. Schätzen Sie die Geschwindigkeiten sorgfältig ein. Rechnen Sie damit, dass sich andere Verkehrsteilnehmer nicht an die Regeln halten. Auch wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer deutlich zu schnell fährt, kann bei einem Unfall eine Teilschuld auf Sie zukommen.