TÜV bestehen: Diese Mängel verhindern die neue Plakette
Alle zwei Jahre muss das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung. Mit diesen Mängeln können Sie sich den Weg zur Prüfstelle gleich sparen. Die regelmäßige Hauptuntersuchung (HU) ist für jeden Autofahrer Pflicht. Doch nicht immer endet sie mit einer neuen Plakette. Manche Mängel können sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Hier ein Überblick über die gravierendsten Probleme. Erhebliche Mängel: Keine Plakette, aber eine zweite Chance Stellt der Prüfer erhebliche Mängel fest, gibt es keine neue Plakette. Diese Mängel gefährden die Verkehrssicherheit oder belasten die Umwelt übermäßig. Beispiele sind: zu geringe Profiltiefe der Reifen starker Rostbefall an tragenden Karosserieteilen nicht zugelassene Lenkräder Beschädigungen der Windschutzscheibe im Sichtbereich des Fahrers In diesen Fällen muss der Halter die Mängel unverzüglich beheben und das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorführen. Gefährliche Mängel: Akute Gefahr für Mensch und Umwelt Gefährliche Mängel stellen eine akute Verkehrsgefährdung oder eine unzulässig hohe Umweltbelastung dar. Auch hier ist keine Plakette möglich. Erlaubt ist dann nur noch die Fahrt auf dem direkten Weg nach Hause und zur Reparatur. Als gefährliche Mängel gelten beispielsweise verschiedene Probleme an der Bremsanlage. Dazu gehören ein nicht funktionierender Bremszylinder, verschlissene Bremsscheiben oder ein undichtes Bremssystem. Auch ein ausgefallenes Reifendruckkontrollsystem gilt als gefährlicher. Mängel an der Beleuchtung, wie zum Beispiel defekte Scheinwerfer oder beschädigte Scheinwerferabdeckungen, fallen ebenfalls in diese Kategorie. Verkehrsunsicher: Das Aus für Ihr Fahrzeug Bei erheblichen Mängeln wird das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft. Die Folgen sind drastisch: Die Prüfplakette wird sofort entfernt, das Fahrzeug wird der Zulassungsbehörde gemeldet. Dann wird es stillgelegt, da es nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Ein Fahrzeug gilt als verkehrsunsicher, wenn seine Mängel die Verkehrssicherheit oder die Umwelt unmittelbar gefährden. Beispiele sind eine defekte Bremsanlage oder erhebliche Mängel an der Bereifung wie zu geringe Profiltiefe oder nicht zugelassene Reifentypen. Auch eine gebrochene Feder kann zu dieser Einstufung führen. Das Fahren mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug ist nicht nur illegal, sondern natürlich auch extrem gefährlich.