Fehlermeldung

Deprecated function: Array and string offset access syntax with curly braces is deprecated in include_once() (line 20 of /mnt/web211/a0/94/5496894/htdocs/automotivemedia-cms/includes/file.phar.inc).

Attacke auf Fahrstil-Kritiker - Liebeskummer als Auslöser?

Zweimal soll ein Mann auf einen Passanten zugefahren sein, weil der ihn kritisiert hatte. Nun ist er wegen versuchten Mordes vor Gericht. Über seine Absichten streiten Anklage und Verteidigung. Mit aufheulendem Motor soll ein junger Autofahrer mehrfach auf einen Passanten zugefahren sein, weil dieser ihn wegen seines Fahrverhaltens in der Tempo-30-Zone kritisiert hatte. Der 18-Jährige sitzt wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes vor der Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart . Ihm sei es einzig und allein um Rache gegangen, sagte der Staatsanwalt zu Prozessbeginn. Die Verteidigerin des Angeklagten sagte, dass ihr Mandant die Tat gestehe. Er habe dem Opfer Angst machen, es aber nicht verletzen oder töten wollen, erklärte die Anwältin. Am Tag der Tat im vergangenen März habe seine damalige Freundin mit ihm per Handy Schluss gemacht - das habe den Angeklagten emotional belastet. Überwachungskameras filmten die Tat Der 18-Jährige war nach Darstellung der Staatsanwaltschaft mit seinem jüngeren Bruder in Gäufelden (Kreis Böblingen) in einer Tempo-30-Zone zu schnell gefahren. Der Passant habe ihn per Handzeichen darauf aufmerksam gemacht. Die Männer gerieten in Streit, wobei der Bruder des Angeklagten den damals 62-Jährigen zu Boden stieß. Die Brüder fuhren zunächst weiter, der Angeklagte drehte den Wagen aber und fuhr auf seinen mutmaßlichen Kritiker zu. Nach Angaben von Polizei und Landgericht konnte der Mann ausweichen. Erneut habe der Wagen gewendet und sei auf den 62-Jährigen und seine hinzugekommene Frau zugefahren. Das mutmaßliche Opfer habe aber eine Kamera auf das Auto geworfen, so dass der angeklagte Fahrer reflexartig ausgewichen und davongefahren sei. Der Polizei zufolge zeichneten Überwachungskameras am Haus des 62-Jährigen den Vorfall auf. Weil der Angeklagte zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt mit 18 Jahren als Heranwachsender gilt, findet der Prozess vor einer Jugendkammer statt. Bislang sind zwei Fortsetzungstermine bis zum 19. November angesetzt.