Fehlermeldung

Deprecated function: Array and string offset access syntax with curly braces is deprecated in include_once() (line 20 of /mnt/web715/a0/94/5496894/htdocs/automotivemedia-cms/includes/file.phar.inc).

Berlin: Volksbegehren zu Autoverbot im S-Bahn-Rings wird geprüft

Kaum noch Autos innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings – so stellt sich eine Bürgerinitiative die Verkehrswende vor. Der Plan ist hochumstritten und nun ein Fall für den Verfassungsgerichtshof. Der Berliner Verfassungsgerichtshof verhandelt ab Mittwochvormittag über Pläne für eine autofreie Innenstadt. Dabei prüft das höchste Gericht Berlins, ob ein von einer Bürgerinitiative geforderter Volksentscheid zu diesem Thema verfassungsrechtlich zulässig wäre. Das teilte die Nachrichtenagentur dpa mit. Der Berliner Senat hatte bereits 2022 das Verfassungsgericht eingeschaltet, weil er den Gesetzentwurf der Initiative "Volksentscheid Berlin autofrei" für rechtlich bedenklich hält. Nach der heutigen mündlichen Verhandlung ist noch kein Urteil zu erwarten. Die Verfassungsrichter wollen ihre Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt fällen. Die Initiative strebt an, nach einer vierjährigen Übergangsphase nahezu alle Straßen innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings zu "autoreduzierten Straßen" zu erklären. Bundesstraßen sollen von dieser Regelung ausgenommen sein. Auf den betroffenen Straßen dürften dann nur noch Fußgänger, Radfahrer sowie Busse und Straßenbahnen unterwegs sein. Ausnahmen für bestimmte Einzelpersonen und Berufsgruppen Für bestimmte Gruppen und Anlässe sieht der Plan Ausnahmen vor. So sollen behinderte Menschen, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr und Müllabfuhr weiterhin mit Fahrzeugen in die Innenstadt fahren dürfen. Auch Taxis sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr wären von dem Verbot ausgenommen. Für private Autofahrten plant die Initiative eine Regelung, die pro Person bis zu zwölf Fahrten jährlich erlaubt – etwa zum Transport sperriger Güter. Die Bürgerinitiative hat bereits im Sommer 2021 mehr als 50.000 Unterschriften für ihr Anliegen gesammelt. Nötig waren in dieser ersten Phase des Volksbegehrens 20.000 gültige Stimmen. Doch zum nächsten Sammelschritt kam es nicht: Der Senat schaltete das Verfassungsgericht ein.