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Radfahrer am Zebrastreifen: Wann der Vorrang verfällt und Bußgeld droht

Für Fußgänger müssen andere Verkehrsteilnehmer am Zebrastreifen anhalten. Was aber gilt für Radfahrer? Es gibt einen populären Irrtum. Am Zebrastreifen haben Fußgänger und Rollstuhlfahrer Vorrang beim Überqueren der Straße. Das gilt auch für Radfahrer – allerdings nur, wenn sie vorher absteigen und ihr Rad über den Übergang schieben. So gelten sie rechtlich als Fußgänger, erklärt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD). Anhalten müssen Autos gegebenenfalls auch für Krankenfahrstühle, die etwa von Senioren als Elektromobil genutzt werden. Fahrradfahrer riskieren ein Verwarngeld von 20 Euro Über den Zebrastreifen zu radeln, sei zwar nicht verboten, erläutert ein ARCD-Sprecher. Nur haben Radler dann keinen Vorrang mehr. Sie müssen den querenden Verkehr auf der Fahrbahn gegebenenfalls vorbeilassen und auch Fußgängern, Krankenfahrstuhl- und Rollstuhlfahrern Vorrang geben. Sie riskieren dabei zudem ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, sollte ein Autofahrer ihretwegen bremsen oder anhalten müssen. Zusätzlich kann ein Bußgeld von mindestens 55 Euro drohen, denn in der Praxis ist es kaum möglich, über einen Zebrastreifen zu fahren, ohne vorher den Gehweg zu nutzen. Und das ist für erwachsene Radfahrer verboten. Überquert ein Radfahrer fahrend den Zebrastreifen und kommt es infolgedessen zu einem Unfall, droht ihm mindestens eine hälftige Mitschuld. Im Extremfall, beispielsweise bei einem plötzlichen Einschwenken auf den Überweg, kann den Radfahrer sogar die Alleinschuld treffen. So entschied das Landgericht Frankenthal (Az. 2 S 193/10). Wichtig für Autofahrer: Abbremsen vor dem Zebrastreifen Autofahrern droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg , wenn sie einen Zebrastreifen überfahren, obwohl ein Fußgänger diesen überqueren möchte. Das Gleiche gilt für Fahrer, die am Zebrastreifen überholen, sowie für Autofahrer, die sich dem Fußgängerüberweg zu schnell nähern und weiterfahren, ohne einen wartenden Fußgänger passieren zu lassen. Bei Gefährdung und Sachbeschädigung erhöht sich die Buße auf bis zu 120 Euro. Autofahrer sollten zusätzlich beachten, dass sie laut Straßenverkehrsordnung beim Parken und Halten mindestens fünf Meter vor dem Zebrastreifen stehen bleiben müssen. Auch das Stoppen direkt auf dem Fußgängerüberweg ist untersagt. Pflichten für Radfahrer Auch für Radfahrer gilt am Zebrastreifen ein striktes Überholverbot (§ 26 Abs. 3 StVO). Wer auf dem Rad unterwegs ist und sich einem Fußgängerüberweg nähert, muss zudem die Geschwindigkeit drosseln und notfalls warten – auch dann, wenn ein Radweg den Zebrastreifen kreuzt (§ 26 Abs. 4 StVO).