Illegale Parkscheiben: So vermeiden Sie Bußgelder
Viele Autofahrer bestellen ihre Parkscheibe bei großen Händlern im Internet. Doch nicht jedes Modell ist erlaubt. Wer daneben greift, riskiert hohe Bußgelder. Gut gemeint – aber schlecht gemacht: Wer die falsche Parkscheibe ins Auto legt, riskiert trotz guter Absicht ein Bußgeld. Vor allem Modelle aus dem Internet entsprechen oftmals nicht der Straßenverkehrsordnung . Nicht jede Parkscheibe ist zulässig Im Handel finden sich bunte Parkscheiben in Hülle und Fülle. Doch gesetzlich gültig sind nur die klassischen blau-weißen Modelle im Format 15 mal 11 Zentimeter mit dem weißen "P" auf blauem Grund. Alles andere ist nur Spielzeug. Trotz Parkscheibe: Bei diesen Fehlern drohen Knöllchen Auch bei elektronischen Parkscheiben ist Vorsicht geboten. Nur Modelle mit Genehmigung des Verkehrsministeriums oder mit ECE- beziehungsweise KBA-Prüfzeichen sind erlaubt. Bei Reisen ins Ausland ist Vorsicht geboten, da die Regelungen stark variieren. So verbieten Österreich , Belgien und die Schweiz elektronische Modelle, während Dänemark und die Niederlande sie grundsätzlich erlauben. Außerdem könnten andere Modelle zugelassen sein als in Deutschland. Tipp: Verzichten Sie bei Auslandsreisen auf elektronische Modelle und verwenden Sie stattdessen manuelle Parkscheiben. Bei Verstößen gibt es Bußgelder Wer die falsche Parkscheibe verwendet, riskiert ein Bußgeld. Die Höhe richtet sich nach der Parkdauer: Über 30 Minuten: 25 Euro Über 1 Stunde: 30 Euro Über 2 Stunden: 35 Euro Über 3 Stunden: 40 Euro Wer trotz Vorschrift überhaupt keine Parkscheibe verwendet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. So kaufen Sie die richtige Parkscheibe Beim Kauf sollten Sie unbedingt auf den Hinweis "StVO-konform" achten. Fehlt er, besser die Finger davon lassen. Sicherer als der Kauf im Onlineshop ist der im Supermarkt, an der Tankstelle oder im Baumarkt. Dort sollte es ausschließlich zulässige Modelle geben – meist für unter zwei Euro.