Bußgeld beim Rückwärtsfahren: Wann es verboten ist
Rückwärtsfahren gehört zum Alltag – beim Einparken, Ausparken oder Wenden. Doch nicht überall ist es erlaubt, und die Strafen können empfindlich hoch ausfallen. Wo genau, erfahren Sie hier. Grundsätzlich dürfen Autofahrer auf der Fahrbahn rückwärtsfahren, sofern keine Gefahr besteht. In Einbahnstraßen ist das Rückwärtsfahren ausschließlich zum Ein- oder Ausparken zulässig. Auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen ist es hingegen strikt verboten, da es hier lebensgefährlich wäre. Bußgelder und Punkte bei Verstößen Die Strafen können hoch sein: Auf Ein- und Ausfahrten von Autobahnen: 75 Euro Bußgeld. Auf dem Seitenstreifen: 130 Euro. Auf der Fahrbahn selbst: 230 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Kommt es dabei zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann zusätzlich ein Strafverfahren drohen. So vermeiden Sie unnötige Risiken Nehmen Sie sich ausreichend Zeit beim Rückwärtsfahren. Ziehen Sie einen Einweiser hinzu, wenn die Sicht eingeschränkt ist. Wer die Regeln kennt und umsichtig fährt, kann sowohl Strafen vermeiden als auch gefährliche Situationen verhindern. Sackgasse: Darf man rückwärts fahren? In Sackgassen ist Rückwärtsfahren grundsätzlich erlaubt – anders als in Einbahnstraßen. Besonders wenn kein Wendehammer vorhanden ist, bleibt Verkehrsteilnehmern oft nichts anderes übrig, als rückwärts wieder herauszufahren. Das Zusatzzeichen "keine Wendemöglichkeit" weist darauf hin, dass vor Ort nicht gewendet werden kann. Dabei gelten erhöhte Sorgfaltspflichten: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen durch das Rückwärtsfahren nicht gefährdet werden. Unfall beim Rückwärtsfahren: Wer haftet? Beim erlaubten Rückwärtsfahren sollten Sie stets sicherstellen, dass hinter und neben dem Auto alles frei ist. Sich allein auf andere Verkehrsteilnehmer zu verlassen, reicht nicht aus. Bei einem Unfall greift meist der sogenannte Anscheinsbeweis: Wer rückwärts fährt, trägt zunächst die Verantwortung und muss nachweisen, dass andere beteiligt waren. Fährt man auf einem Parkplatz rückwärts und kollidiert mit einem anderen Fahrzeug, teilen sich oft beide die Schuld. Steht ein Auto jedoch still und wird erst von einem anderen Fahrzeug getroffen, haftet laut Bundesgerichtshof ausschließlich der Auffahrende.