München: Mordanklage nach Auto-Anschlag gegen Fahrer erhoben
Ein Mann fährt mit seinem Auto in einen Verdi-Demonstrationszug in München, dabei sterben zwei Menschen. Nun wird der Fahrer wegen Mordes angeklagt. Die Bundesanwaltschaft hat den Autofahrer angeklagt, der im Februar in München in eine Gruppe von Demonstranten gefahren ist. Die Karlsruher Behörde wirft dem Mann zweifachen Mord sowie versuchten Mord in 44 Fällen vor. "Der Angeschuldigte beging die Tat aus einer übersteigerten religiösen Motivation heraus", heißt es in der Mitteilung. "Er wähnte sich verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland angreifen und töten zu müssen." Zwei Tote und 44 Verletzte bei Anschlag Der damals 24-jährige Afghane fuhr am 13. Februar – zehn Tage vor der vorgezogenen Bundestagswahl – in Teilnehmer einer Verdi-Demonstration in der München. Eine 37-jährige Frau und ihre 2 Jahre alte Tochter erlagen wenige Tage später ihren schweren Verletzungen. Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, trugen 44 weitere Personen "zum Teil lebensgefährliche oder schwere Verletzungen davon". Sie wirft dem Mann daher auch gefährliche Körperverletzung und einen schweren gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Die Gewerkschaft Verdi in Bayern begrüßte in einer Stellungnahme die Anklageerhebung laut einer Mitteilung vom Mittwoch. Luise Klemens, Landesbezirksleiterin von Verdi in Bayern, sagte: "Ein solcher Angriff auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und auf die demokratische Meinungsäußerung darf nicht ungesühnt bleiben." Oberlandesgericht München muss über Anklage entscheiden Die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall wegen seiner besonderen Bedeutung von der Generalstaatsanwaltschaft München. "Es besteht der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert war und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen ist", erklärte sie. Damit sei die Tat "geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen". Das Oberlandesgericht München muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt und Termine für einen Prozess ansetzt. Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Keine Hinweise auf Verbindung zum Islamischen Staat Die Ermittler gehen von einem islamistischen Motiv aus. Gabriele Tilmann, Leitende Oberstaatsanwältin der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus der Generalstaatsanwaltschaft München, hatte bei einer Pressekonferenz erklärt, dass der Mann "Allahu Akbar" gerufen habe. Außerdem habe er nach seiner Tat gebetet. In seiner Vernehmung habe er eingeräumt, bewusst in die Teilnehmer des Demonstrationszugs gefahren zu sein. Nach Angaben der Ermittler gibt es keine Hinweise auf eine Einbindung des Mannes in ein Netzwerk. Auch seien keine Verbindungen zur Terrororganisation Islamischer Staat, zu weiteren Beteiligten oder Anzeichen einer zunehmenden Radikalisierung in der jüngeren Vergangenheit gefunden worden.