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Motorradfahrer im Stau: Was beim Durchschlängeln erlaubt ist

Motorradfahrer sind im Stau oft versucht, an den Autos vorbeizufahren. Doch dieses Verhalten ist nicht nur riskant, sondern kann auch rechtliche Folgen haben. Wer im Hochsommer auf dem Motorrad unterwegs ist, kennt die Situation: Der Verkehr stockt, der Fahrtwind lässt mit sinkender Geschwindigkeit nach, und die Schutzkleidung wird zur Sauna. Zudem ist das ständige Anfahren und Halten auf dem Motorrad deutlich anstrengender. Sich durch den Stau zu schlängeln oder einfach an ihm vorbeizufahren, mag zwar die einfachste Lösung sein, ist aber keine gute Idee. Weder aus rechtlicher Sicht noch mit Blick auf die eigene Sicherheit. Durchschlängeln zwischen den Spuren: verboten Laut ADAC stellt das Durchschlängeln einen Überholvorgang dar, bei dem in der Regel kein ausreichender Sicherheitsabstand zu den Fahrzeugen eingehalten werden kann. Zudem müssten häufig Fahrbahnmarkierungen überfahren werden. Das macht den Vorgang zu einem klaren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung . Rettungsgasse: keine Abkürzung für Motorradfahrer Noch heikler wird es, wenn Motorradfahrer die Rettungsgasse nutzen. Auch das ist untersagt – und wird deutlich sanktioniert: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind laut Bußgeldkatalog möglich. Die Gefahr, dass Einsatzfahrzeuge behindert werden, ist außerdem zu groß. Die Regel ist daher klar: Rettungsgasse bleibt Rettungsgasse – für Einsatzkräfte. Seitenstreifen: nur zum Anhalten Auch der Standstreifen ist keine Ausweichroute. Zwar wird immer wieder diskutiert, ob Motorradfahrer diesen zumindest bis zur nächsten Ausfahrt nutzen dürfen. Doch auch das ist nicht zulässig. Der Seitenstreifen darf nur im Notfall befahren werden – etwa, wenn die Hitze unter der Motorradkluft zu gesundheitlichen Problemen führt. Dann darf das Motorrad dort abgestellt werden, nicht aber zur Weiterfahrt genutzt werden. Links überholen im Stau: in der Theorie möglich, aber … Rein rechtlich dürfen Motorradfahrer auf der linken Spur überholen – sofern sie sich an die geltenden Abstands- und Geschwindigkeitsregeln halten. Doch gerade im Stau ist das oft nicht möglich. Laut ADAC fehlt es in der Praxis meist am Platz. Fahrzeuge stehen dicht an dicht, ein ausreichender Sicherheitsabstand kann nicht eingehalten werden. Ein sicheres Überholen ist damit nicht gewährleistet. Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Verbotswidriges Rechtsüberholen außerorts 100 Euro 1 ... mit Gefährdung 120 Euro 1 ... mit Unfallfolge 145 Euro 1 Seitenstreifen zum Vorwärtskommen genutzt 75 Euro 1 ... mit Gefährdung 90 Euro 1 ... mit Unfallfolge 110 Euro 1 Beim Überholen Seitenabstand nicht eingehalten 30 Euro Beim Überholen verbotswidrig die Fahrstreifenbegrenzung überfahren 30 Euro Unberechtigte Nutzung der Rettungsgasse 240 Euro 2 1 Monat ... mit Behinderung 280 Euro 2 1 Monat ... mit Gefährdung 300 Euro 2 1 Monat ... mit Unfallfolge 320 Euro 2 1 Monat Was Motorradfahrer im Stau tun können So nachvollziehbar der Wunsch nach schnellerem Vorankommen ist – er hilft am Ende nicht weiter. Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert Punkte, Fahrverbot und gefährdet sich selbst und andere. Stattdessen sollten Motorradfahrer sich auf den Stau einstellen: Trinken einpacken: Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen kann schnell zu Kreislaufproblemen führen. Kleidung anpassen: Auch bei der Schutzkleidung gibt es Unterschiede. Atmungsaktive Materialien helfen. Ruhe bewahren: Wer wartet, kommt sicherer ans Ziel, auch wenn es länger dauert.