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Block-Prozess in Hamburg: Angeklagter wollte Kinder "retten"

Am Freitag, dem achten Verhandlungstag im Prozess gegen Christina Block, stellte sich der Angeklagte weiterhin den Fragen des Gerichts. Er soll direkt an der Entführung beteiligt gewesen sein – doch dass sein Handeln illegal sei, davon sei er nicht ausgegangen. Der Plan: Vermummte Männer, mit Strumpfmasken auf dem Kopf, verfolgen eine Familie in einer Silvesternacht – und im richtigen Moment schlagen sie zu. Der Vater soll zu Boden gebracht und gefesselt werden, die Kinder sollen ins Auto gezerrt werden und müssen dann quer durch einen Wald über die Grenze von Dänemark nach Deutschland laufen. Laut dem mutmaßlichen Entführer der Block-Kinder sei diese "Operation", wie er sie nennt, genauso geplant gewesen. Doch: Der Angeklagte habe niemals in Betracht gezogen, dass er damit eine Straftat begehen könnte. Illegal? Nein: Für ihn war das eine Rettungsaktion, wie er mehrfach vor Gericht betont. Er wolle die Kinder vom "bösen Vater" wegholen, um sie zur "guten Mutter" zurückzubringen. Die Staatsanwaltschaft wirft Christina Block vor, die Entführung ihrer Kinder in der Silvesternacht 2023/24 in Auftrag gegeben und organisiert zu haben. Die bekannte Hamburger Unternehmerin bestreitet die Vorwürfe: Sie habe von nichts gewusst. Der ebenfalls angeklagte Entführer jedoch, Tal S., hat seine mutmaßliche Tat gestanden: Er habe die "Operation" durchgeführt, wie er am Freitag, dem achten Verhandlungstag, schildert. Tal S. habe nicht gewusst, dass er etwas Illegales tue: im Gegenteil Seine Motivation: Er habe das "Richtige" tun wollen, habe "helfen" wollen. Ihm sei berichtet worden, dass der Vater kein guter Einfluss für die Kinder sei, womöglich sogar pädophil. Und: Auch sei Tal S. gesagt worden, dass der Vater extra nach Dänemark gegangen sei, damit die deutschen Behörden keinen Einfluss mehr hätten und die Kinder nicht zurückgeholt werden könnten. Laut Sasha Böttner, dem Anwalt von Tal S., sei deutlich geworden: "Mein Mandant ist mit absoluter Sicherheit nicht davon ausgegangen, dass er eine Straftat begeht." Sonst hätte er zum Beispiel auch das in der Entführungsnacht verwendete Auto nicht auf seinen Klarnamen gemietet. Im Nachgang der "Operation" sei ihm nicht mal mitgeteilt worden, dass ein Strafverfahren gegen ihn laufe: Sonst hätte er wahrscheinlich nicht den Urlaub auf Zypern angetreten, wo er letztlich festgenommen wurde, so Böttner weiter. Böttner: "Er hat komplett frei gesprochen" Von der Meden, der Verteidiger von Blocks Ex-Mann und Nebenkläger Stephan Hensel, teilt die Auffassung nicht. "Jemand, der schwarz maskiert Kinder in einen Wald zieht, dürfte davon ausgehen, dass ihm die Polizei auf den Fersen ist", so von der Meden. Die restlichen Aussagen von Tal S. über die Silvesternacht halte er jedoch für glaubwürdig. Auch Böttner betont, dass die Aussagen seines Mandanten äußerst glaubwürdig gewesen seien: "Er hat komplett frei gesprochen, hatte nicht mal einen Zettel vor sich." Der Verteidiger geht davon aus, dass mit Verkündung des Urteils der Haftbefehl von Tal S. aufgehoben wird und er zurück nach Hause, nach Israel gehen könne. Seine eventuelle Haftstrafe habe er zu dem Zeitpunkt womöglich schon abgesessen.