Fehlermeldung

Deprecated function: Array and string offset access syntax with curly braces is deprecated in include_once() (line 20 of /mnt/web715/a0/94/5496894/htdocs/automotivemedia-cms/includes/file.phar.inc).

Fahranfänger: Sonderregeln im Ausland beachten, Bußgelder drohen

Was Fahranfänger in Deutschland dürfen, gilt längst nicht überall. Wer das nicht weiß, riskiert hohe Bußgelder. Der Führerschein ist geschafft, die Freiheit lockt. Doch wer als Anfänger durch Europa fährt, sollte besser nicht einfach Gas geben. Denn jede Grenze bedeutet auch neue Regeln. Wer sie ignoriert, riskiert nicht nur jede Menge Ärger. Sondern auch harte Strafen. Die Regeln für Fahranfänger im Überblick. Deutschland In Deutschland gilt für Fahranfänger eine Probezeit von zwei Jahren. Wer schwerwiegende Verkehrsverstöße begeht, muss mit einer Verlängerung auf vier Jahre rechnen. Für alle unter 21 Jahren gilt eine strikte 0-Promille-Grenze, Verstöße kosten mindestens 250 Euro. Frankreich In Frankreich müssen Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis langsamer fahren: Sie dürfen maximal 110 km/h auf Autobahnen und 100 km/h auf Schnellstraßen fahren. Die Promillegrenze liegt bei 0,2. Wer dagegen verstößt, muss mindestens 135 Euro zahlen. Es wird empfohlen, ein "A"-Schild zu verwenden, das Anfänger kennzeichnet. Italien In Italien gilt für Fahranfänger unter 21 Jahren bzw. mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis eine strenge 0,0-Promillegrenze. Wer dagegen verstößt, muss mit Geldstrafen ab 165 Euro rechnen. Auf Autobahnen dürfen sie außerdem nur maximal 100 km/h fahren. Spanien In Spanien gilt für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren eine Promillegrenze von 0,3. Wer sie überschreitet, muss mit einer Strafe von mindestens 500 Euro rechnen. Ein "L"-Schild zur Kennzeichnung ist bei deutschen Autos nicht vorgeschrieben. Kroatien In Kroatien gilt für alle unter 25 Jahren eine strikte 0,0-Promille-Grenze, unabhängig davon, woher sie kommen. Wer dagegen verstößt, muss mindestens 90 Euro zahlen. Auf Autobahnen sind maximal 120 km/h erlaubt. Österreich und Schweiz In Österreich gilt für Fahranfänger in der dreijährigen Probezeit eine Promillegrenze von 0,1. Wer sie überschreitet, muss mit einer Strafe ab 36 Euro rechnen. In der Schweiz gilt dasselbe, allerdings sind die Bußgelder deutlich höher: Es geht los bei 500 Franken. Niederlande In den Niederlanden gilt für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren nach Erwerb des Führerscheins eine Promillegrenze von 0,2. Wer dagegen verstößt, muss mindestens 300 Euro Strafe zahlen. Das Wichtigste gilt aber überall: Wer sicher ankommen möchte, fährt nüchtern, kennt die örtlichen Spielregeln und sorgt so dafür, dass der Traum vom Roadtrip nicht zur Pleite wird.