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Niedernhall (Hohenlohekreis): 18-Jähriger fährt Kind nach Streit tot

Ein Streit in Baden-Württemberg eskaliert: Ein zwölf Jahre alter Junge ist tot. Unter Verdacht steht ein 18-Jähriger. Ein 18-Jähriger soll laut Polizei im Hohenlohekreis im Norden Baden-Württembergs einen 12-Jährigen nach einem Streit mit seinem Auto überfahren haben. Das Kind wurde bei dem Vorfall am Donnerstagabend in der 4.200-Einwohner-Stadt Niedernhall so schwer verletzt, dass es noch am Unfallort starb. Eine Frau, die in der Nähe arbeitet, sagte t-online: "Das geht uns hier allen sehr nah." Der Tat soll eine verbale Auseinandersetzung gegen 20.20 Uhr auf einem Edeka-Parkplatz vorausgegangen sein. Auf der einen Seite standen zwei Kinder, 12 und 13 Jahre alt – auf der anderen der 18-Jährige und sein 16 Jahre alter Begleiter. Alle vier kommen aus der Gegend. Kind vor Supermarkt totgefahren: "Das geht uns hier allen sehr nah" "Handy herausholen und draufhalten": Schüler fotografieren Mordopfer Worum es bei dem Streit ging, ist laut Polizei noch unklar. Schließlich hätten die beiden Kinder weggewollt: Auf einem Fahrrad und einem Tretroller sollen sie sich den Beamten zufolge entfernt haben. Kind auf Rad angefahren: 18-Jähriger wird Haftrichter vorgeführt Der 18-Jährige und sein Begleiter seien daraufhin in den Audi des 18-Jährigen gestiegen. Sie seien den Kindern gefolgt und hätten den 12-Jährigen auf seinem Fahrrad angefahren. Das Kind stürzte und starb noch auf dem Supermarktparkplatz. Das 13-jährige Kind blieb unverletzt. Wie genau der Audi den 12-Jährigen traf, soll nun das Gutachten eines Sachverständigen klären. Laut Polizei wurde das Kind von dem Audi überfahren, eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft verwies zum exakten Unfallablauf allerdings auf das noch ausstehende Sachverständigengutachten. Der 18 Jahre alte Audi-Fahrer wurde noch vor Ort vorläufig festgenommen. Er soll im Laufe des Tages einem Haftrichter vorgeführt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag vor. Ob es sich bei der Tat auch um Mord handeln könnte, sei noch Teil der Ermittlungen, hieß es. Der 18-Jährige verbrachte die Nacht in Polizeigewahrsam. Ob er sich im Verhör schon zu der ihm vorgeworfenen Tat geäußert hat, konnte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft t-online auf Anfrage zunächst nicht sagen. Das Kriminalkommissariat Künzelsau hat die Ermittlungen aufgenommen. Kannten sich Opfer und Täter? Hoffnung setzen die Ermittler auf die Aussagen von Augenzeugen, die noch vernommen werden. "Es gab mehrere Zeugen, die das Geschehen beobachten konnten", teilte die Polizei mit. Der Supermarkt war zum Zeitpunkt des Vorfalls noch geöffnet. Unklar ist bisher, ob sich der mutmaßliche Täter und das Opfer kannten. "Dies ist Bestandteil der Ermittlungen", sagte ein Polizeisprecher. Die Kinder seien aber sehr wahrscheinlich alleine unterwegs gewesen. Bei Heranwachsenden müssen Richter entscheiden Mit 18 Jahren zählt ein Beschuldigter in Deutschland rechtlich noch zu den sogenannten Heranwachsenden. Bei ihnen entscheidet das Gericht, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt. Maßgeblich ist, ob der Täter in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleicht oder ob die Tat typisch jugendlich war. Unter Jugendstrafrecht kann Totschlag mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden, in besonders schweren Fällen auch mit bis zu 15 Jahren. Wird Erwachsenenstrafrecht angewendet, drohen für Totschlag nach dem Gesetz mindestens 5 und höchstens 15 Jahre Freiheitsstrafe.