Fehlermeldung

Deprecated function: Array and string offset access syntax with curly braces is deprecated in include_once() (line 20 of /mnt/web715/a0/94/5496894/htdocs/automotivemedia-cms/includes/file.phar.inc).

Fall Maddie: Christian B. gilt als hochgefährlich – und kommt trotzdem frei

Die Ermittler sind sich sicher, dass Christian B. Maddies Mörder ist. Jetzt müssen sie ihn jedoch aus der Haft entlassen. Wird er in Freiheit eine Fußfessel tragen? Vor der JVA Sehnde bei Hannover haben sich die Reporter schon in Stellung gebracht. Fotografen und Kameraleute campieren zwischen Grünstreifen und Bürgersteig, einige sitzen auf Stühlen, andere warten in ihren Autos. Am Mittwoch soll es so weit sein. Dann wird sich das Gefängnistor öffnen – und heraus spazieren wird Christian B. Auch den Reportern wird er sicherlich nichts gestehen. Sie können ihm nur dabei zuschauen, wie er das Gefängnis verlässt, genauso wie die Mordermittler. Dabei gilt er nach wie vor als hochgefährlich. Fall Maddie: Frau vom BKA soll Cjristian B. freigekauft haben "Absolute Top-Liga der Gefährlichkeit": Gutachter über Rückfallrisiko von Christian B. Sieben Jahre lang saß B. wegen der brutalen Vergewaltigung einer 72 Jahre alten US-Amerikanerin in Haft. Er hatte die Frau 2005 im portugiesischen Praia da Luz in ihrer Wohnung überfallen, gefesselt, geknebelt, mit einem Säbel bedroht und mit einer Peitsche gefoltert. Jetzt hat B. die Strafe dafür abgesessen. Ermittler verfolgten mehr als 1.000 Hinweise Das große Medieninteresse verdankt er aber einem anderen Verbrechen: B. gilt als Hauptverdächtiger im Fall Madeleine McCann. Seit vielen Jahren ermitteln deutsche Behörden deswegen gegen ihn. Als er nach Verbüßung einer anderen Haftstrafe 2018 vorübergehend freikam – B. war wegen des Missbrauchs von vier Kindern zu 15 Monaten verurteilt worden –, stand er bis zu seiner erneuten Inhaftierung unter ständiger Observation der Braunschweiger Polizei sowie Mobilen Kommandos des Bundes und des Landes Niedersachsen. Die Ermittler ließen nichts unversucht. Sie gruben in Portugal , fällten Bäume, durchleuchteten die Erde mit einem Bodenradar. Sie vernahmen Zeugen und verfolgten mehr als 1.000 Hinweise – alles unter den Augen der internationalen Presse. Plötzlich schrie Maddies Mutter laut auf In Großbritannien ist das Interesse am Fall Maddie groß. 2007 verschwand das Mädchen kurz vor seinem vierten Geburtstag aus der portugiesischen Ferienanlage in Praia da Luz. Die Eltern aus der englischen Grafschaft Leicestershire hatten nur kurz mit Freunden in einem Restaurant der Anlage gegessen, 180 Meter von Appartement 5A im Erdgeschoss des Eckgebäudes entfernt, in dem Maddie und ihre Geschwister schliefen. Alle halbe Stunde hatte ein Erwachsener nach den Kindern geschaut, sagten sie hinterher aus. Um 22 Uhr schrie Maddies Mutter Kate McCann plötzlich laut auf: Ein zuvor verschlossenes Fenster war offen, ebenso die Tür des Kinderzimmers. Und Maddies Bett war leer. "Und zwar allein er" Seither haben die Eltern ihre Tochter nicht wieder gesehen. Die Ermittler in Deutschland sind sich sicher, dass sie tot ist. Sie halten Christian B. für den Täter. "Und zwar allein er", sagte Oberstaatsanwalt Hans Christian Wolters dem NDR . Das Handy von B. war am Tatabend in der Nähe des Tatorts in das Funknetz eingeloggt. In einem Chat hatte er sein Verlangen geäußert, einmal "etwas Kleines einzufangen und es tagelang zu benutzen". Zeugen sagten aus, dass Christian B. ihnen gegenüber die Entführung Maddies zugegeben habe. Das Mädchen habe "nicht mal geschrien", soll B. seinem Bekannten Helge B. offenbart haben. Eine "Demütigung für die Staatsanwaltschaft" Allerdings: Die Indizien, dass B. Maddie ermordet hat, reichten nie, um in diesem Fall Anklage zu erheben. Dafür zog die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen anderer Verbrechen vor Gericht, die sie B. vorwarf. Es ging um fünf Sexualstraftaten, darunter zwei Vergewaltigungen. Im Oktober 2024 fiel das Urteil. B. wurde in allen Fällen freigesprochen. Medien berichteten hinterher von einer "Demütigung für die Staatsanwaltschaft". Keiner der Zeugen sei glaubwürdig gewesen, erklärte die Richterin. Über den Bekannten von Christian B., der in dem Prozess ausgesagt hatte, sagte sie: "Helge B. hat keine Probleme, das Gericht zu belügen." Mit 16 wurde B. erstmals wegen eines Sexualdelikts verurteilt Nach dieser Schlappe konnte die Staatsanwaltschaft kaum hoffen, dass Helge B. als Hauptbelastungszeuge im Fall Maddie eine bessere Figur machen würde. Dabei hält nicht nur Oberstaatsanwalt Wolters Christian B. nach wie vor für hochgefährlich. Als 15-Jähriger saß der heute 48 Jahre alte B. wegen Diebstahls das erste Mal auf der Anklagebank, als 16-Jähriger wurde er erstmals wegen eines Sexualdelikts verurteilt. Er hatte einer Neunjährigen unter den Rock gegriffen und dem weinenden Kind seinen Penis gezeigt. Später zog B. nach Portugal. Praktisch überall, wo er war, beging er Verbrechen. Christian B. gehört in die "Top-Liga der Gefährlichkeit" Ein Gutachter bescheinigte B. im Prozess 2024: "Er gehört in die absolute Top-Liga der Gefährlichkeit." Die Wahrscheinlichkeit liege bei 30 bis 50 Prozent, dass B. in Freiheit innerhalb von zwei Jahren weitere Straftaten begehe. Demnach ist B. zynisch, unzugänglich und arrogant, außerdem misstrauisch, fordernd, passiv-aggressiv und ständig bestrebt, Unruhe zu stiften. Der Sachverständige analysierte auch Texte, die B. geschrieben haben soll. Sie handeln von Missbrauchsfantasien an Kindern und Frauen, der Inhalt gehöre "in die Top eins Prozent der sexuellen Abartigkeiten", sagte der Gutachter. Seiner Einschätzung nach sei Christian B. eine Störung der sexuellen Präferenz mit sadistischen und pädophilen Anteilen zu attestieren. Das heißt: Christian B. zieht Befriedigung daraus, andere zu quälen, zu unterwerfen und zu erniedrigen. Muss B. in Freiheit eine Fußfessel tragen? Die Staatsanwaltschaft Braunschweig beantragte wegen des hohen Rückfallrisikos eine sogenannte Führungsaufsicht. Christian B. soll demnach unter anderem eine elektronische Fußfessel zur permanenten Aufenthaltsbestimmung tragen. Andere Möglichkeiten als die Führungsaufsicht, um auf Christian B. einzuwirken, hätten die Justizbehörden nicht, betonte Oberstaatsanwalt Wolters. "Solange es keinen anderen Haftbefehl gibt, und den gibt es im Moment nicht, ist er ein freier Mann und kann machen, was er will." Für Entscheidungen im Rahmen der Strafvollstreckung und damit auch der Führungsaufsicht ist das Landgericht Hildesheim zuständig. Ob dieses im Hinblick auf eine Fußfessel schon entschieden hat, ist öffentlich aber nicht bekannt. Das Gericht schweigt dazu: "Da das Strafvollstreckungsverfahren insgesamt nicht öffentlich ist, dürfen weder ein Anhörungstermin und dessen Inhalt noch die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer öffentlich bekannt gemacht werden", teilte das Gericht t-online auf Anfrage lediglich mit.