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Rotlichtverstoß trotz grüner Ampel: Was Autofahrer beachten sollten

Rotlichtverstoß trotz grüner Ampel? Ein Fall aus Bayern zeigt, warum es bei der Ampel nicht nur auf die Farbe, sondern auch auf das Timing ankommt. Wer bei Grün über eine Ampel fährt, wähnt sich auf der sicheren Seite – doch das kann trügen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Es geht um eine Autofahrerin, die bei Grün losfuhr, wegen stockenden Verkehrs vor der Kreuzung stehen blieb – und später in einen Unfall verwickelt wurde. Die Ampel war grün – aber nicht mehr beim Abbiegen Die Frau war in München unterwegs, als sie bei Grün über die Haltelinie fuhr. Doch vor der Kreuzung kam der Verkehr zum Stillstand. Erst einige Sekunden später konnte sie weiterfahren – und bog rechts ab. Dabei stieß sie mit einem Auto zusammen, das seinerseits gerade bei Grün in die Kreuzung einfuhr. Die Folge: 240 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister. Die Frau legte Einspruch ein. Ihr Argument: Die Haltelinie sei bei Grün überquert worden – die spätere Rotphase habe sie beim Abbiegen nicht erkennen können. Amtsgericht sah das anders – Landesgericht rügt das Urteil Das Amtsgericht sah dennoch einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß – also ein Überfahren der Ampel bei länger als einer Sekunde Rotlicht – und bestätigte den Bußgeldbescheid. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht hatte Zweifel: Die Feststellungen des Amtsgerichts seien nicht ausreichend, um den Verstoß zweifelsfrei zu belegen. Konkret: Es müsse nachgewiesen sein, wann genau die Fahrerin welchen Bereich der Kreuzung erreicht hat – und ob zu diesem Zeitpunkt ihre Ampel bereits auf Rot stand. Der Fall wurde zur erneuten Prüfung an das Amtsgericht zurückverwiesen (Az.: 201 ObOWi 407/25). Wo beginnt eigentlich die Kreuzung? Entscheidend ist laut Gericht nicht nur, ob jemand bei Grün über die Haltelinie fährt – sondern ob er auch den sogenannten "geschützten Bereich" bei Rotlicht befährt. Dieser geschützte Bereich beginnt dort, wo der Querverkehr sich mit dem eigenen Fahrweg schneiden könnte. Wird dieser Bereich bei Rotlicht überfahren, liegt ein Verstoß vor – auch wenn die Haltelinie zuvor bei Grün passiert wurde. Das Problem: Dieser Moment ist für Fahrerinnen und Fahrer oft kaum zu erkennen. Besonders, wenn sie zunächst anhalten und erst mit Verzögerung weiterfahren – wie in diesem Fall. Was das Urteil bedeutet Die Entscheidung zeigt, dass bei der Beurteilung eines Rotlichtverstoßes nicht allein die Farbe der Ampel an der Haltelinie zählt. Es kommt vielmehr auf die konkrete Verkehrssituation an – und auf die Frage, ob das Einfahren in die Kreuzung eine abstrakte Gefahr für andere erzeugt hat. Der ADAC betont: Auch wer bei Grün losfährt, sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass alles rechtens ist – vor allem bei stockendem Verkehr und verzögertem Abbiegen. Deshalb sollten Autofahrer immer wachsam sein und den Verkehr um sich herum genau beobachten.