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EEG-Förderung: Speicher dürfen auch mit Netzstrom geladen werden

Bislang verloren Speicher ihre Förderung, wenn sie mit Netzstrom geladen wurden. Eine neue Regelung der Bundesnetzagentur soll das ändern. Für Betreiber von Solaranlagen mit Heimspeicher oder bidirektionalem Laden (E-Auto als Speicher) soll es künftig einfacher sein, den selbst erzeugten und gespeicherten Strom gegenüber Netzstrom abzugrenzen. Das sieht ein Entwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) vor. Ziel ist es, dass Verbraucher auch dann Förderungen nach dem EEG erhalten und weniger Abgaben (u. a. Umsatzsteuer) zahlen müssen, wenn im Speicher sowohl Solarstrom als auch Netzstrom enthalten ist. Bisher galt: Nur wer ausschließlich eigenen Solarstrom speicherte, konnte bei der Einspeisung ins Netz die Förderung nach dem EEG erhalten. Sobald auch Netzstrom im Speicher war – etwa weil dieser bei einem dynamischen Tarif in Zeiten besonders günstiger Preise geladen wurde –, entfiel die Förderung komplett. Denn der Strom galt nun als "durchmischt". Künftig soll es eine anteilige Förderung geben. Dafür schlägt die Bundesnetzagentur zwei Möglichkeiten vor: Abgrenzungsoption : Dabei handelt es sich um eine exakte Abrechnungsmethode. Die Strommenge wird viertelstündlich gemessen und nach festen Regeln zugeordnet. So lässt sich exakt berechnen, welcher Anteil förderfähig ist. Pauschaloption : Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren. Es ist vor allem für Privatpersonen mit einer PV-Anlage (bis zu 30 kWp Leistung) gedacht. Ein Teil des eingespeisten Stroms wird pauschal als förderfähig eingestuft. Es soll jedoch eine Obergrenze geben. Der Entwurf betrifft auch Besitzer von Elektroautos, die auf bidirektionales Laden setzen. Dabei wird der Akku des Fahrzeugs geladen, wenn die eigene Solaranlage viel Strom produziert oder er günstig ist. In Zeiten eines erhöhten Strombedarfs kann die Energie auch wieder zurück ins Netz gespeist werden. Künftig werden diese Ladepunkte also im Energiemanagement zu Hause wie ein Speicher behandelt – mit denselben Vorteilen bei Förderung und Umlagen. "Mit dieser Festlegung legen wir einen Grundstein für die Flexibilisierung der kleinen und großen Stromspeicher", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Sie können sich künftig zugleich aktiv am Strommarkt beteiligen und weiterhin für die Optimierung des eigenen Verbrauchs verwendet werden. Bislang ging nur eines von beidem." Speicher entlasten Stromnetz Mit der neuen Regel soll das Stromnetz entlastet und erneuerbare Energien stärker eingebunden werden. So können Speicherbesitzer in Zeiten von Überschuss und niedrigen Preisen Netzstrom aufnehmen und ihn später – bei höheren Preisen – wieder einspeisen, ohne ihre EEG-Förderung zu verlieren. Der Entwurf ("Marktintegration von Speichern und Ladepunkten" (Mispel)) ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Wann die neuen Regeln endgültig in Kraft treten, ist noch offen.