Aachen: Ab dem 20. Oktober bis zu vier Stunden in der Innenstadt parken
Ab Mointag dürfen Autos in der Innenstadt länger parken. Die Parkgebühren bleiben unverändert. An manchen Stellen entfällt die Parkhöchstdauer komplett. Der Rat der Stadt Aachen hat im September eine Änderung der Parkgebührenordnung beschlossen, die ab Montag, dem 20. Oktober gilt. Nach Angaben der Stadt können Kraftfahrzeuge in der Innenstadt und auf dem Alleenring künftig bis zu vier Stunden auf gebührenpflichtigen Parkplätzen stehen. Bisher war die Parkdauer auf eine Stunde begrenzt. In den Bewohnerparkzonen "W" und "BU 1" entfällt die Höchstparkdauer, sodass dort ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden kann. Die Parkgebühren bleiben unverändert. In der Tarifzone 1, die die Innenstadt und den Alleenring umfasst, kostet das Parken weiterhin drei Euro für 60 Minuten. Die Mindestparkdauer beträgt 60 Minuten. In der Tarifzone 2 außerhalb des Alleenrings kostet das Parken mindestens einen Euro für 40 Minuten. Die technischen Anpassungen an den 165 Parkscheinautomaten sollen am 20. Oktober beginnen. Da nicht alle Automaten gleichzeitig umgestellt werden können, könnten in den Wochen der Umstellung unterschiedliche Tarifzeiten gelten. In der App Easypark, die für das Handyparken genutzt wird, gelten die neuen Parkzeiten bereits ab dem 20. Oktober.
