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Braunschweig duldet Gehwegparken trotz Verbot – Umwelthilfe übt Kritik

Die Umwelthilfe nennt Braunschweig ein Negativbeispiel beim Gehwegparken. Wer zu Fuß unterwegs ist, brauche dort oft starke Nerven. In Braunschweig wird das Parken auf Gehwegen in vielen Fällen geduldet, obwohl es rechtlich verboten ist. Das geht aus einer Umfrage der Deutschen Umwelthilfe hervor, die die Praxis in mehreren niedersächsischen Städten untersucht hat. Die Stadt erlaubt das Bordsteinparken demnach, wenn "je nach örtlichen Gegebenheiten" mindestens ein Meter Gehweg frei bleibt – und gilt damit bundesweit als Negativbeispiel. Eigentlich ist die Rechtslage eindeutig: Auf Bürgersteigen darf nur geparkt werden, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen dies ausdrücklich erlaubt. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen empfiehlt zudem eine Mindestbreite von 2,50 Metern für Fußwege. In Braunschweig ist der erlaubte Restweg damit deutlich schmaler als die empfohlene Norm. Regionale Unterschiede beim Gehwegparken Zum Vergleich: In Hildesheim müssen in der Regel zwei Meter Platz bleiben, an Engstellen 1,30 Meter. In Hannover gelten 1,50 Meter im Altbestand und 2,50 Meter bei neuen Anordnungen. Auch in Salzgitter liegt die Grenze bei 1,50 Metern. Nur Osnabrück und Wolfsburg ahnden das Gehwegparken laut Umwelthilfe konsequent. Die Umwelthilfe sieht in Braunschweig und anderen Städten ein strukturelles Problem. Das Tolerieren von Bordsteinparkern schränke die Sicherheit von Fußgängern ein, besonders für Kinder, Eltern mit Kinderwagen und ältere Menschen. Trotz klarer Verkehrsregeln werde der Bürgersteig vielerorts zum Abstellplatz für Autos – zulasten aller, die zu Fuß unterwegs sind.