ADAC in Hessen warnt: Zettel am Auto schützt nicht vor Unfallflucht
Jeder dritte Unfall in Hessen endet mit Fahrerflucht. Der ADAC erklärt, warum ein Zettel an der Windschutzscheibe nicht ausreicht. Der ADAC Hessen-Thüringen warnt Autofahrer davor, nach einem Parkrempler nur einen Zettel am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen. Dies reicht nicht aus, um eine Strafverfolgung wegen Unfallflucht zu vermeiden, betont der Automobilklub. Oliver Reidegeld, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen, erklärt: "Laut Gesetz muss eine angemessene Zeit gewartet werden. Wie lange konkret, hängt vom Einzelfall ab." Die Wartezeit unterscheidet sich je nach Situation deutlich. Experte: "Längere Wartezeit" ist zumutbar Nachts im Wohngebiet sei nicht davon auszugehen, dass der Halter bald erscheint. In solchen Fällen müsse direkt die Polizei verständigt werden. Reidegeld betont: "Auf einem Supermarktparkplatz oder im Parkhaus ist eine längere Wartezeit durchaus zuzumuten." Termindruck gilt nicht als Rechtfertigung für eine verkürzte Wartezeit. "Auch hier gilt: Im Zweifel die Polizei verständigen", rät der ADAC-Sprecher. Bei Unfällen mit Personenschaden besteht ohnehin die Pflicht zur Ersten Hilfe. "Zudem muss auf Polizei und Rettungskräfte gewartet werden."
