Nebelscheinwerfer nachrüsten: So fahren Sie bei schlechter Sicht sicherer
Nebelscheinwerfer sind ein großes Sicherheits-Plus. Kann man sie nachrüsten? Und was ist dabei wichtig? Nebelscheinwerfer sind besonders in der kalten Jahreszeit ein wertvolles Hilfsmittel. Sie verbessern die Sicht bei Nebel, Regen oder Schneefall und reduzieren zugleich die Eigenblendung des Fahrers. Wer in seinem Fahrzeug noch keine Nebelscheinwerfer hat, kann sie problemlos nachrüsten. Wann dürfen Nebelscheinwerfer leuchten? Nebelscheinwerfer dürfen nicht nur bei Nebel eingeschaltet werden, sondern auch bei starker Sichtbehinderung durch Regen oder Schnee – allerdings immer zusammen mit Stand- oder Abblendlicht. Die Nebelschlussleuchte hingegen kommt nur zum Einsatz, wenn die Sichtweite unter 50 Meter fällt. Diese Vorschriften gelten Nebelscheinwerfer sind freiwillige Zusatzausstattung – eine Pflicht gibt es nicht. Wer sie dennoch montiert, muss die Vorgaben der StVZO beachten (§ 52 Abs. 1, § 21a, § 22a Abs. 1). Entscheidend ist: Nur Scheinwerfer mit ECE-Prüfzeichen sind erlaubt. Eine Einstellfunktion muss vorhanden sein. Die Leuchtstärke: maximal ein Lux in 25 Metern Entfernung. Das Licht darf weiß oder hellgelb sein. Die Scheinwerfer müssen unabhängig von Abblend- und Fernlicht schaltbar sein. Sie sind symmetrisch zur Fahrzeugmitte anzubringen. Sie dürfen nicht höher als das Abblendlicht sitzen. Höhe über der Fahrbahn: mindestens 25, höchstens 80 Zentimeter. Abstand zum Fahrzeugrand: höchstens 40 Zentimeter nach innen versetzt. Liegen die Nebelscheinwerfer doch weiter als 40 Zentimeter vom äußeren Rand entfernt, dürfen sie nur zusammen mit dem Abblendlicht eingeschaltet werden. Wichtig ist außerdem, dass sie nicht blenden: In 25 Metern Abstand darf oberhalb der Scheinwerfermitte nicht mehr als ein Lux ankommen. Bei Modellen mit mehr als 2000 Lumen gelten zusätzliche Grenzwerte für die Neigung – auch bei voller Beladung. Sind alle Vorgaben erfüllt, müssen die nachgerüsteten Nebelscheinwerfer weder beim TÜV vorgeführt noch in die Papiere eingetragen werden.
