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Mietwohnung: Darf der Vermieter mir das Auto verbieten?

Immer mehr Städte fördern autofreie Wohnprojekte. Doch darf ein Vermieter den Autobesitz wirklich verbieten? Und was bedeutet das für Mieter? Regeln, Fallstricke und Ihre Optionen auf einen Blick. In vielen Städten ist der Wohnraum knapp. Und zugleich wächst das Interesse an umweltfreundlicher Mobilität. Manche Vermieter überlegen daher, Wohnraum gezielt für Menschen ohne Auto anzubieten. Doch wie weit darf ein solcher Ausschluss gehen? Und was müssen Mieter wissen? Darf ein Vermieter das Auto verbieten? Ein generelles Verbot, ein Auto zu besitzen oder anzuschaffen, ist rechtlich fragwürdig. Fachanwälte weisen darauf hin, dass ein solches Verbot einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen kann. Und somit stehen die Chancen für den Vermieter eher schlecht. Einschränkungen sind in bestimmten Bereichen, wie bei autofreien Wohnprojekten oder bei begrenztem Parkraum, jedoch möglich. Ein pauschales Verbot für alle Mieter ist hingegen rechtlich riskant, vor allem in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Das sind die Rechte der Mieter Wer in eine Wohnung ziehen möchte, die an autofreie Mieter gerichtet ist, sollte nicht gleich aufgeben. Fachanwälte raten zu den folgenden Schritten: Mietvertrag genau prüfen: Achten Sie darauf, ob Regelungen zum Autobesitz enthalten sind. Nach Ausnahmen fragen: Manchmal gibt es Sonderregelungen, etwa für beruflich notwendige Fahrzeuge. Rechtliche Beratung nutzen: Fachanwälte oder Mietervereine können helfen, unklare Klauseln einzuordnen. Alternative Mobilität bedenken: Wer auf ein Auto verzichtet, sollte die Nahverkehrsanbindung und Fahrradmöglichkeiten prüfen. Wer flexibel ist, hat bessere Chancen Vermieter, die Projekte für autofreie Mieter planen, bieten oft Alternativen wie Carsharing, Fahrradabstellplätze oder eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr an. Das kann für Mieter, die freiwillig auf ein eigenes Auto verzichten möchten, attraktiv sein und die Tür zur neuen Wohnung etwas weiter öffnen.