Weihnachtsdeko am Auto: Das ist erlaubt, das ist verboten
Besinnlichkeit im Straßenverkehr: Mancher Autofahrer möchte sein Fahrzeug weihnachtlich dekorieren. Doch das hat rechtliche Grenzen. Für manche Autofahrer ist das Fahrzeug eine Art zweites Wohnzimmer – und sie dekorieren es zur Adventszeit entsprechend. Das ist grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es Grenzen. Schließlich muss auch die Verkehrssicherheit samt freier Sicht gewährleistet sein, um sich selbst und andere Menschen nicht zu gefährden. Bei Außendeko gilt: Beleuchtung und Kennzeichen müssen jederzeit sichtbar sein. Der ADAC schreibt: "Eine gut befestigte rote Nase auf dem Markenlogo ist zum Beispiel zulässig." Sie sollten jedoch bedenken, dass Außendekoration vor Fahrten auf Autobahnen lieber abgenommen werden sollte. Ansteckgeweihe, die in die Scheiben geklemmt werden, würden bei hohen Geschwindigkeiten wegfliegen. Eine sichere Befestigung ist Grundvoraussetzung, damit der Schmuck bei einer starken Bremsung nicht zum gefährlichen Geschoss wird. Kein Geblinke – weder innen noch außen Und bei Weihnachtsschmuck im Innenraum? Erste Regel: Er darf, wie übrigens auch der Außenschmuck, weder blinken noch leuchten, erklärt die Sachverständigen-Organisation Dekra. Denn dies stört die Sicht des Fahrers und lenkt andere Verkehrsteilnehmer möglicherweise ab. Nach § 49a StVZO sind am Fahrzeug nur die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen erlaubt, so der ADAC. Bei Missachtung droht nicht nur ein Bußgeld von bis zu 20 Euro, im Extremfall kann sogar die Betriebserlaubnis erlöschen. Kommt es zu einem Unfall, haftet der Fahrzeugführer im Zweifel mit. Zweite Regel: Christbaumkugeln am Rückspiegel sind ebenso wie Plüschtiere auf der Hutablage erlaubt, dürfen sich jedoch während der Fahrt nicht lösen und durch den Innenraum fliegen. Sichern Sie also sämtliche Deko-Objekte gut ab. Andernfalls droht ein Verwarngeld von 35 Euro. Wird die Sicht des Fahrers beeinträchtigt, werden 10 Euro fällig.
