Reifen und Räder individualisieren: Was darf ich am Auto ändern?
Wer sein Auto aufhübschen will, denkt schnell an neue Felgen und Reifen. Aber schon kleine Abweichungen können die Betriebserlaubnis kosten. Oder teure Umbauten nach sich ziehen. Was ist erlaubt, was nicht? Oft ist es der erste Schritt beim Individualisieren: Wer seinem Auto einen neuen Look verleihen möchte, greift oft zuerst zu neuen Rädern und Reifen. Doch nicht jede Kombination ist erlaubt und sicher. Die zulässigen Größen sind in den CoC-Papieren (Certificate of Conformity) vermerkt, die jedem Neuwagen beiliegen. Alles, was innerhalb der Serienbereifung bleibt, darf ohne weitere Prüfung gefahren werden. Fehlen die Unterlagen, stellt der Hersteller sie auf Anfrage aus. Mehr Auswahl durch ABE oder Teilegutachten Viele Felgenhersteller lassen ihre Produkte prüfen und erhalten dafür eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten (TGA). Steht Ihr Automodell darin, dürfen Sie die entsprechenden Felgen verwenden. Bei Umbauten prüft eine technische Stelle, ob die Räder korrekt montiert sind. Dabei müssen Fahrwerk und Bremsen serienmäßig bleiben. Nach der Abnahme erhalten Sie Unterlagen, die Sie im Auto mitführen müssen. Manche Änderungen müssen zusätzlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, es sei denn, die ABE befreit davon. Wenn weiter verändert wird Eine Tieferlegung, Spurverbreiterung oder andere Extras machen die Sache aufwendiger. Dann sind zusätzliche Prüfberichte nötig, teils sogar Freigängigkeits- oder Fahrversuche. Bei größeren Abweichungen von der Serienbereifung drohen weitere Anpassungen, wie verbreiterte Radhäuser, zusätzliche Radlaufabdeckungen oder eine Vermessung des Fahrwerks. Faustregel: Je weiter Sie sich von der Serie entfernen, desto mehr Prüfpflichten, Papierkram und potenziell Umbauten kommen auf Sie zu.
