München: Wohnmobile nehmen Anwohnern die Parkplätze weg
Pünktlich mit Beginn des Winters nimmt jährlich die Anzahl der Wohnmobile und Wohnwagen in den Münchner Stadtvierteln zu. Doch ist ihr Abstellen dort erlaubt? Im Münchner Stadtteil Sendling-Westpark ist die Suche nach einem Parkplatz für gewöhnlich unproblematisch. In den ruhigen Straßen zwischen den Einfamilienhäusern ist immer etwas frei, und das sogar ohne lange zu suchen. Doch das ändert sich, wenn der Herbst anbricht. Denn dort, wo Anwohner ohne Tiefgaragenstellplatz sonst ohne großen Aufwand ihr Auto abstellen können, nehmen nun Wohnmobile und Wohnwagen die sonst freien Plätze weg – teils monatelang. Grundsätzlich gilt: Wo Autos parken dürfen, darf man auch Wohnmobile abstellen. Das erklärt Christina Warta, Pressesprecherin des Mobilitätsreferates, auf Anfrage der Münchner Redaktion von t-online. "Nach der bundesweit gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken von Wohnmobilen am Fahrbahnrand grundsätzlich ohne Einschränkung überall möglich, wo auch das Parken von Pkw zugelassen ist." Die Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass die Fahrzeuge betriebsbereit und zugelassen sind. Und außerdem gilt: "Im Gegensatz zu Wohnmobilen müssen Wohnwagen alle zwei Wochen bewegt werden." Gegen parkende Wohnmobile kann nur im Einzelfall vorgegangen werden Ob das in den betroffenen Münchner Stadtteilen jedoch tatsächlich so gemacht wird, ist fraglich. In der Gilmstraße beispielsweise parken allein rund sieben Wohnmobile und Wohnwagen. Untertags kein Problem, doch nach Feierabend oder am Wochenende wird es hier für Anwohner oft schwierig, einen Parkplatz zu finden. Sie können lediglich in Nebenstraßen ausweichen und dort nach einem Platz für ihr Auto suchen. Etwas dagegen zu unternehmen, ist schwierig. "Kommunen haben keinerlei Befugnis, dies dem Grunde nach abweichend zu regeln", sagt Warta. Lediglich im konkreten Einzelfall könne man gegen parkende Wohnmobile vorgehen, allerdings nur dann, wenn von ihnen nachweislich eine Gefahr – insbesondere für die übrigen Verkehrsteilnehmer – ausgehe. Beschilderung ist rechtswidrig Um das nachzuweisen, ist die Stadt auch darauf angewiesen, dass die Anwohner die Wohnmobile als störend empfinden – was aber wiederum nur in wenigen Straßen der Fall ist. Eine nennenswerte Beschwerdelage liege dem Mobilitätsreferat der Stadt München dazu jedoch nicht vor. Aus den oben genannten Gründen könne die Stadt ein Abstellen aber in der Regel nicht untersagen. "Eine Beschilderung, die ausschließlich dem Zweck dient, unliebsame Fahrzeuge zu ,vertreiben' oder eine Straße optisch aufzuwerten, wäre rechtswidrig." Der Stadtrat hat Anfang dieses Jahres beschlossen, dass in Parklizenzgebieten seit dem August 2025 keine Fahrzeuge mit einer Fahrzeuglänge von sechs Metern und mehr in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden können. Bürger, die zu diesem Zeitpunkt bereits einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug ab einer Länge von sechs Metern hatten, haben für dieses Fahrzeug auch weiterhin einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die vom Platzmangel betroffene Gilmstraße liegt laut Warta nicht in einem Lizenzgebiet.
