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Todesfahrer von Mannheim: Gericht fällt Urteil

Alexander S. raste am Rosenmontag durch die Mannheimer Innenstadt, tötete zwei Menschen und verletzte viele weitere. Jetzt ist das Urteil gegen ihn gefallen. Lebenslange Haft mit anschließender Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: So lautet das Urteil gegen Alexander S., den Todesfahrer von Mannheim . Die Strafe entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger. Die Verteidigung hatte keinen Antrag zur Strafhöhe gestellt. Der 40 Jahre alte Landschaftsgärtner war am Rosenmontag , 3. März 2025, mit seinem Auto durch die Mannheimer Innenstadt gerast, hatte in der Fußgängerzone auf etwa 80 km/h beschleunigt und der Anklage zufolge gezielt Passanten ins Visier genommen. Zwei Menschen starben noch an Ort und Stelle: eine 83 Jahre alte Frau und ein 54 Jahre alter Mann. 14 weitere Menschen erlitten zum Teil schwere Verletzungen. An jenem Tag fand in Mannheims Haupteinkaufsstraße ein Fastnachtsmarkt mit zahlreichen Imbissbuden und Fahrgeschäften statt. Auto-Amok in Mannheim: Todesfahrer schrieb "Sieg Heil from Germany" "Bolzenschusserlaubnis für Vieh": Alexander S. hatte Kontakte zu Neonazis Anschließend floh S. in seinem Auto vom Tatort. Ein Taxifahrer verfolgte ihn und blockierte das Auto von S., nachdem dieser versucht hatte, zu wenden. Daraufhin schoss der Täter mit einer Schreckschusspistole zunächst in Richtung des Taxifahrers, anschließend floh er zu Fuß weiter und schoss sich im Zuge seiner Festnahme mit der Waffe selbst in den Mund. Alexander S. hatte Kontakte ins rechtsextreme Milieu Für Spekulationen hatte das Motiv von S. gesorgt: Schon kurz nach der Tat gab es Anhaltspunkte für eine rechtsextreme Gesinnung des Beschuldigten. Dem SWR zufolge fanden Ermittler Hinweise darauf, dass sich Alexander S. für Musik aus der Zeit des Nationalsozialismus interessierte. Zudem war er wegen des Verwendens einer NS-Parole vorbestraft, S. hatte bei Facebook ein Foto von Adolf Hitler mit den Worten "Sieg Heil from Germany" kommentiert. Die antifaschistische Rechercheplattform "Exif" hat darüber hinaus Fotos von S. veröffentlicht, die ihn 2018 auf einer unter anderem von der NPD organisierten Demonstration in Berlin zeigen. Im selben Jahr soll S. außerdem auf der Mitgliederliste einer Neonazi-Splittergruppe aufgetaucht sein. Einer der Leiter der Gruppe mit dem Namen "Ring Bund" habe S. mit der Nummer 000415 in einer Datei geführt, berichtete "Exif". Dazu notierte der Neonazi-Kader diverse Fähigkeiten von S.: "gelernter Landschaftsgärtner, Boxer, Bolzenschusserlaubnis für Schlachtvieh, Englisch". S. soll Zugriff auf die Kommunikationsstruktur der Gruppierung gehabt haben. Für die Staatsanwaltschaft überwogen jedoch die Hinweise auf eine psychische Erkrankung. S. habe sich in der Vergangenheit regelmäßig in ärztlicher beziehungsweise psychiatrischer Behandlung befunden, zuletzt im vergangenen Jahr auch stationär, teilten das baden-württembergische Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft kurz nach der Tat mit. Dazu lägen umfangreiche ärztliche Unterlagen und eine Vielzahl sich gegenseitig bestätigender Zeugenaussagen vor. Verteidiger: Mannheimer Todesfahrer kam die Idee blitzartig Zum Prozessauftakt hatte der Verteidiger des Angeklagten erklärt, sein Mandant habe die Amokfahrt in Offenbach geplant. Dort lebe der Vater des Mannes. Blitzartig sei ihm die Idee gekommen, die Tat in die Mannheimer Innenstadt zu verlegen. Der 40-Jährige habe sich in einer "seelischen Krise" befunden, sagte Anwalt Uwe Kosmala. Er habe eine starke Wut gefühlt und Selbstzweifel gehabt und bei der Fahrt selbst zu Tode kommen wollen. Nach seiner Tat soll S. im Krankenhaus von einer schweren Kindheit mit Gewalt, Drogen und Alkohol berichtet haben. Er habe seinen Job und damit auch seine Krankenversicherung verloren. Dadurch habe er seine Medikamente nicht mehr nehmen können. Das Urteil am Donnerstag lautete auf Mord und versuchten Mord. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.