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Welche persönlichen Daten darf eine Bank von mir abfragen?

Finanzinstitute prüfen vor Vertragsschluss mit einem Kunden zahlreiche Dinge, um finanzielle Risiken besser abschätzen zu können. Man muss aber nicht mit allem einverstanden sein. Persönliche Daten samt Identitätsfeststellung, berufliche Situation, Steuer-Identifikationsnummer. Und wie steht es um ihre Kenntnisse und Erfahrungen mit Wertpapieren? Bevor man ein Konto oder Aktien-Depot eröffnen kann, hat die Bank viele Fragen. Wer einen Immobilienkredit möchte, muss noch weit mehr Auskünfte rund um Lebensstil und Familienplanung preisgeben. Aber ist ein Kunde wirklich verpflichtet, sämtliche Einkünfte und Vermögen offenzulegen? Oder nutzt die Bank manche Informationen nicht vielleicht auch einfach dazu, weitere Produkte bewerben zu können? Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Offenlegungspflichten bei Hausbanken. Welche Daten darf eine Bank auf jeden Fall von ihren Kunden abfragen? Egal, ob man ein Girokonto eröffnen möchte, ein Aktiendepot anlegt oder einen Kredit braucht: ohne Identitätsprüfung arbeitet keine Bank mit einem Kunden zusammen. "Die Bank muss schließlich prüfen, wer ihr Vertragspartner ist", sagt David Riechmann, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Klassischerweise erfolgt diese Prüfung über den Personalausweis, den man bei der Bank vor Ort vorlegt oder bei digitalen Bankgeschäften über einen Ausweis mit eID oder per Videotelefonat einreicht. "Möchte der Kunde diese Angaben nicht machen, darf die Bank die gewünschte Kontoeröffnung oder Geldanlage nicht durchführen beziehungsweise den Kredit nicht gewähren", sagt Sprecher Ruprecht Hammerschmidt von der Finanzaufsicht Bafin. So regelt es das Geldwäschegesetz. Welche Fragen dürfen Banken im Rahmen des Geldwäschegesetzes noch stellen? Wer größere Summen auf ein Konto einzahlen, ein Aktiendepot eröffnen möchte oder auf dem Girokonto einen höheren Betrag aus bestimmten Ländern erhält, wird mit Nachfragen zur Herkunft konfrontiert. "Der Klassiker ist, dass ich dann einen Kaufvertrag eines Autos nachweisen kann, wenn ich mit einem Bündel Scheine zur Bank gehe", sagt David Riechmann. Muss man einer Schufa-Auskunft zustimmen, um ein Girokonto zu eröffnen? Eine sogenannte Bonitätsprüfung dient dazu, herauszufinden, ob ein Kunde zahlungsfähig ist und wie es um seine Zahlungsmoral bestellt ist. "Ein Girokonto ist ja häufig mit einem Dispokredit verbunden. Der Kunde kann damit sein Konto überziehen", sagt Daniela Bergdolt, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Deshalb muss die Bank einschätzen können, wie groß das Risiko ist, geliehenes Geld womöglich nicht zurückzubekommen. Je nachdem wie die Auskunft ausfällt, kann die Bank ein geringes Kreditlimit gewähren oder beispielsweise die Ausgabe einer Kreditkarte verweigern. Anrecht auf ein einfaches Girokonto, ein sogenanntes Basis- oder Jedermann-Konto hat aber jeder Verbraucher, egal wie die Schufa-Auskunft ausfällt. Allerdings wird nur ein einziges solches Konto bei einer Bank gewährt. Ob dieses bereits irgendwo existiert, können Banken ebenfalls bei der Schufa erfragen, bevor sie einem Neukunden ein Konto gewähren. Wie sieht es mit Angaben zur beruflichen Situation aus? Auch diese Informationen helfen Banken dabei, die finanzielle Situation der Kunden besser beurteilen zu können. "In der Regel werden dazu aber nur grobe Daten erfasst", sagt David Riechmann. Etwa in welchem Anstellungsverhältnis ein Kunde steht oder ob er selbstständig tätig ist. Wer einen größeren Kredit - zum Beispiel für eine Immobilie - haben möchte, muss Daniela Bergdolt zufolge aber damit rechnen, dass die Fragen zum Beruf detaillierter werden. Dann könnte auch der genaue Arbeitgeber und die Dauer der Beschäftigung erfragt werden. Verbrauchern steht es zwar frei, solche Angaben zu verweigern. "Aber die Bank macht das im Rahmen ihrer Kreditwürdigkeitsprüfung und wird den Kredit dann gegebenenfalls nicht gewähren", so Bergdolt weiter. Ähnlich sieht es nach Fragen zu geplanten Elternzeiten oder zur weiteren Familienplanung aus. "Auch für die Verbraucher ist es ja sinnvoll und wichtig, sich zu überlegen, wie sie einen Immobilienkredit weiter abbezahlen, wenn ein Einkommen ganz oder teilweise wegfällt", sagt David Riechmann. Die Bank fordert für einen Kredit Einblick ins Girokonto. Ist das in Ordnung? "Die Bank muss für einen Kredit einschätzen können, welche Einnahmen und Ausgaben vorhanden sind und wie viel Geld monatlich so übrig bleibt", sagt Daniela Bergdolt. Dass man dazu mehrere Kontoauszüge vorlegen oder einem einmaligen Lesezugriff aufs Girokonto zustimmen muss, sei deshalb üblich. "Selbst bei einem Immobilienkredit ist es aber zu weitreichend, wenn man wirklich alle Angaben ungeschwärzt preisgeben soll", sagt Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn die Bank müsse nicht wissen, bei welchem Supermarkt man seine Lebensmittel einkaufe oder bei welchem Anbieter man die Kfz-Versicherung abgeschlossen habe. "Solche Informationen könnte die Bank dann ja auch nutzen, um hier ein eigenes Angebot vorzulegen." Wozu fragt die Bank bei der Eröffnung eines Aktien-Depots nach der Steuernummer oder nach Kenntnissen über Aktien? "Sobald Zinsen anfallen, muss ich diese ja versteuern, daher gehört die Abfrage dazu", erklärt David Riechmann. Die Steuer-Identifikationsnummer wird ebenfalls benötigt, um den Freistellungsauftrag beim Finanzamt geltend zu machen. Fragen zu Vorkenntnissen im Aktienbereich helfen den Banken dabei, einen Kunden richtig einzuschätzen. "Kein Verbraucher hat etwas davon, wenn er am Anfang Produkte kaufen kann, die er nicht versteht und dadurch womöglich hohe Verluste erleidet", sagt David Riechmann. Die Bank fordert mich regelmäßig dazu auf, meine Daten zu überprüfen. Wozu? "Aus Gründen der Sorgfaltspflicht müssen die Banken dies machen", sagt David Riechmann. Statt davon genervt zu sein, rät er Kunden dazu, die Daten dann auch zu überprüfen beziehungsweise Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ungelesen zu akzeptieren. Niels Nauhauser warnt insbesondere davor, einer uneingeschränkten Datenweitergabe innerhalb eines Bankkonzerns einfach zuzustimmen. "Ein solches Häkchen ist oft voreingestellt. Akzeptiere ich das, dürfen andere Teile im Unternehmen mir ebenfalls Angebote machen." Wer sich unsicher ist, welche Daten die Bank mit welcher Einwilligung von einem gespeichert hat, kann das dort jederzeit erfragen und gegebenenfalls ändern. Sind die meisten Datenabfragen von Banken also gerechtfertigt? Gerechtfertigt ist die Abfrage von den Daten, zu denen Banken gesetzlich verpflichtet sind beziehungsweise die, die dazu dienen, eigene finanzielle Risiken zu reduzieren sowie die Verbraucher vor ebensolchen zu schützen. "Die Banken lassen sich meist aber sehr weitgehende Einwilligungen in die Weitergabe von Kundendaten an konzerneigene Unternehmen einräumen, um ihnen weitere Produkte anbieten zu können", sagt Niels Nauhauser. Dem müsse kein Kunde zustimmen. Grundsätzlich rät David Riechmann zu folgendem Vorgehen: Sobald einem etwas komisch vorkommt, dem Datenschutzbeauftragten der Bank schreiben und nach der Rechtsgrundlage fragen. In allen Bundesländern gibt es zudem Landesdatenschutzbeauftragte , die man ebenfalls zum Datenschutz im Bankbereich fragen kann.