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Was darf man in der Garage lagern? Übersicht über die Regelungen

Garagen dienen oft als Abstellraum für Dinge, die nicht so oft gebraucht werden. Doch was darf wirklich in die Garage und was nicht? Garagen haben eine Zweckbestimmung und dienen in erster Linie zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Eine dauerhafte Umnutzung als Büro, Lager- oder Hobbyraum ist in der Regel nicht erlaubt und kann mit Bußgeldern geahndet werden. Was ist erlaubt? Eine Garage dient vor allem als Abstellmöglichkeit für Autos, Motorräder oder andere Kraftfahrzeuge. Auch Fahrräder dürfen dort abgestellt werden, sofern dies nicht ausdrücklich vom Vermieter verboten ist. Zulässig ist außerdem Autozubehör, wie: Reifen Dachboxen oder Gepäckträger Kindersitze Wagenheber Starthilfekabel Pflege- und Putzmittel für das Fahrzeug, wie Frostschutzmittel, Scheibenreiniger oder Öl dürfen in geringen Mengen in der Garage untergebracht werden. Kleinere Werkzeuge, die für Reparaturen am Auto benötigt werden, sind ebenfalls erlaubt. Was ist verboten? Aus Sicherheitsgründen ist das Lagern von gefährlichen Stoffen, wie Gasflaschen, explosiven oder brennbaren Materialien in Garagen verboten. In vielen Bundesländern ist auch die Lagerung von Kraftstoffen nur in begrenzten Mengen erlaubt. Dinge, die keinen Bezug zum Fahrzeug haben, dürfen nicht in der Garage gelagert werden, da dies als Zweckentfremdung gilt. Dies betrifft zum Beispiel Rasenmäher, Gartenmöbel, Grills, alte Möbel oder Fitnessgeräte. Auch eine dauerhafte Nutzung als Büro oder Partyraum ist untersagt. Wird die Garage als Hobbywerkstatt genutzt, kann das unter Umständen unzulässig sein, auch wenn man nur am Auto schraubt. Die Werkzeuge dürfen nicht zu viel Platz einnehmen. Wichtig ist, dass die Garage ohne große Umräumarbeiten mit dem Auto genutzt werden kann. Lesen Sie auch: Diese Wartungen brauchen auch selten genutzte Autos Schädlingsbekämpfung: Wintercheck: So verhindern Sie, dass Schädlinge in der Gartenhütte überwintern Rechtliche Konsequenzen Wer gegen diese Vorgaben verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro. Die Höhe hängt von der Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes ab. Eine Werkstatt in der Garage kann sogar deutlich teurer werden, da bei Werkstätten Umweltauflagen zu beachten sind. Die strengen Vorgaben sollen sicherstellen, dass eine Garage tatsächlich genutzt wird, um dort ein Fahrzeug abzustellen. Parkplätze sind häufig Mangelware und Garagen sollen den öffentlichen Verkehrsraum entlasten. Werden sie zweckentfremdet, können sie diese Aufgabe nicht erfüllen.