Winterreifenpflicht: Diese Regeln und Strafen gelten in Nachbarländern
Wer im Winter mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte die Reifenregeln der Nachbarländer kennen. Die Strafen sind teils drastisch höher als in Deutschland. Wer im Winter ohne passende Reifen die deutschen Grenzen passiert, riskiert mehr als ein Bußgeld. In den Nachbarländern drohen Strafen auf den Straßen, die das Reisebudget schnell sprengen können. Österreich: Bis zu 5.000 Euro Strafe Die Alpenrepublik kennt bei winterlichen Straßenverhältnissen kein Pardon. Vom 1. November bis zum 15. April müssen Autos bei Schnee, Matsch oder Eis zwingend wintertauglich sein. Wer stattdessen auf Sommerreifen fährt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, riskiert im äußersten Fall ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Auch die Details stimmen: Die Mindestprofiltiefe beträgt vier Millimeter. Reifen mit weniger Profil gelten vor dem Gesetz als Sommerreifen. Eine M+S-Kennzeichnung ändert daran nichts. Schweiz: Teure Behinderung statt fester Pflicht Die Eidgenossen verzichten auf eine kalenderabhängige Winterreifenpflicht. Das Gesetz verlangt stattdessen, dass der Fahrer sein Auto jederzeit beherrscht. Das bedeutet, dass das Fahrzeug an das Wetter angepasst sein muss. Wer bei Schneefall mit Sommerreifen den Verkehr blockiert oder liegenbleibt, zahlt eine Geldbuße wegen mangelnder Betriebssicherheit und haftet bei einem Unfall massiv mit. Obwohl das Schweizer Gesetz formal eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern erlaubt, stufen Experten Reifen mit so wenig Profil auf verschneiten Pässen schnell als fahrlässig und fahruntauglich ein. Italien: Der regionale Flickenteppich In Italien regiert der Föderalismus. Jede Provinz bestimmt selbst, was auf ihren Straßen gilt. Autofahrer müssen deshalb unbedingt auf die lokale Beschilderung achten. Einige Fixpunkte stehen jedoch fest. So verlangt Südtirol Winterreifen, sobald winterliche Verhältnisse herrschen. Auf der Brennerautobahn gilt die Pflicht vom 15. November bis zum 15. April, völlig unabhängig vom Wetter. Im Aostatal müssen Winterreifen bereits ab dem 15. Oktober aufgezogen sein. Wer hier patzt, zahlt bis zu 345 Euro. Frankreich: Die Zonenpflicht in den Bergen In seinen Gebirgsregionen verlangt Frankreich eine Winterausrüstung. Bis Ende März gilt diese Pflicht in den Alpen, den Pyrenäen, den Vogesen, dem Zentralmassiv und auf Korsika . Außerhalb dieser Zonen können die Behörden die Reifen per Schild kurzfristig anordnen. In den ausgewiesenen Bergzonen reicht die reine M+S-Kennzeichnung nicht mehr aus. Autofahrer benötigen echte Winterreifen mit dem Alpine-Symbol oder müssen Schneeketten im Kofferraum mitführen. Wer ohne die richtige Ausrüstung in eine Kontrolle gerät, zahlt 135 Euro. Schlimmer noch: Die Polizei darf die Weiterfahrt sofort untersagen. Der Blick in den Norden und Süden Auch abseits der direkten Nachbarn variieren die Gesetze stark. So verlangt Schweden vom 1. Dezember bis zum 31. März bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen mit mindestens drei Millimetern Profiltiefe. In Spanien müssen bei plötzlichem Wintereinbruch M+S- oder Alpine-Reifen zumindest auf den Antriebsrädern stecken. In Griechenland ist die Winterbereifung vom 15. Oktober bis zum 15. März ausschließlich auf speziell gekennzeichneten Strecken vorgeschrieben – allerdings zwingend auf allen vier Rädern. Schneeketten: Der Retter im Kofferraum Unabhängig vom Reifentyp gehört im Winter ein Satz Schneeketten ins Gepäck. Schilder können deren Einsatz auf Passstraßen jederzeit erzwingen. Autofahrer sollten die Montage am besten vor der Abreise daheim im Trockenen üben. Im Ernstfall ist man dankbar für eine Knieunterlage, eine Warnweste, einen Handfeger und eine Taschenlampe im Kofferraum.
