Historische JVA in Bayern: Freistaat verkauft Gefängnis
Eine Immobilie mit Geschichte: Der Freistaat Bayern will ein ehemaliges Gefängnis in Neuburg an der Donau veräußern. Es soll bereits erste Interessenten geben. Eine ganz besondere Immobilie soll schon bald in Oberbayern zum Verkauf stehen. Der Freistaat will das ehemalige Gefängnis in der historischen Altstadt von Neuburg an der Donau veräußern. In der kommenden Woche soll die Immobilie offiziell ausgeschrieben werden, teilte das staatliche Unternehmen Immobilien Freistaat Bayern mit. Noch gebe es kein laufendes Bieterverfahren, hieß es. Aber es gebe bereits erste Interessenten – ohne dass konkrete Summen genannt wurden. Unfall in Weener: Auto fährt gegen Wand – Haus muss abgerissen werden Wetter in Deutschland aktuell: Jetzt kippt die Winter-Wetterlage radikal Derzeit werde das Objekt noch begutachtet. Unter anderem müsse die genaue Quadratmeterzahl ermittelt und mögliche Denkmalschutzschutzvorgaben geklärt werden. JVA aus Kostengründen geschlossen Die Liegenschaft umfasst drei historische Gebäude aus unterschiedlichen Epochen, darunter eine ehemalige Hofreitschule der Wittelsbacher aus dem Jahr 1577, die zu einer Werkstatt umgebaut wurde, in der die Häftlinge Spielzeugautos hergestellt haben. Im vergangenen Jahr ist die Justizvollzugsanstalt (JVA) geschlossen worden, weil sie nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden konnte. Eine Prüfung habe ergeben, dass "der Weiterbetrieb der JVA Neuburg a.d. Donau im Rahmen eines zeitgemäßen Gesamtkonzepts für den bayerischen Justizvollzug sowie einer sparsamen Haushaltsführung nicht sinnvoll ist", teilte das Justizministerium mit. Es habe einen "erheblichen Sanierungs- und sonstigen Investitionsbedarf" gegeben, erschwert durch die beengte Innenstadtlage und denkmalschutzrechtliche Vorgaben. Kosten für Sanierung und Unterhalt offen Welche Kosten für Unterhalt und Sanierung konkret auf einen künftigen Käufer zukommen könnten, ist noch offen. Derzeit zahlt der Freistaat den laufenden Unterhalt. Das Objekt soll auf der Seite der Immobilien Freistaat Bayern sowie gängigen Immobilienportalen ausgeschrieben werden. Nähere Informationen zu Fristen, Verfahrensmodalitäten, Auswahlkriterien und Rahmenbedingungen soll es erst mit der Veröffentlichung des Exposés geben, hieß es. Ob eine bestimmte Nutzung bevorzugt oder Nutzungsarten ausgeschlossen werden, soll unter anderem mit der Stadt und dem Freistaat beraten werden. Eine Verpflichtung, dem höchsten oder einem bestimmten Gebot den Zuschlag zu erteilen, bestehe nicht, unterstrich die Immobilien Freistaat Bayern. Maßgeblich seien die im Exposé dargestellten Rahmenbedingungen und Kriterien, die nun mit Spannung erwartet werden. Spekuliert wurde in den Medien bereits, ob aus dem Gefängnis ein Hotel werden könnte.
