DVB-Streik Dresden: Müssen Menschen zur Arbeit kommen?
Am Freitag fahren in Dresden weder Busse noch Straßenbahnen. Müssen Arbeitnehmer trotzdem auf der Arbeit erscheinen? Die Gewerkschaft Verdi hat die Beschäftigten der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) am Freitag zur Arbeitsniederlegung aufgerufen. Viele Menschen müssen umplanen, um zur Arbeit zu kommen. Doch ist das in so einem Fall überhaupt Pflicht? Laut der Gewerkschaft IG Metall besteht bei Arbeitnehmern das sogenannte Wegerisiko. Das heißt konkret, dass sich Arbeitnehmer trotz Streiks selbstständig darum kümmern müssten, an dem Tag am Arbeitsplatz zu erscheinen. Arbeitnehmer muss Arbeitgeber informieren Beschäftigte müssen im Zweifel also auf das Auto, Fahrgemeinschaften oder andere Verkehrsmittel zurückgreifen, die nicht vom Streik betroffen sind. Die Gewerkschaft empfiehlt, am Streiktag früher den Weg zur Arbeit anzutreten, um Verspätungen zu vermeiden. Es solle aber "in einem vernünftigen Verhältnis stehen", so die IG Metall. Große Unterschiede: Was verdient ein Busfahrer in Dresden? Grundsätzlich gilt: Sollte der Arbeitsweg in keinem Fall zu schaffen sein, ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, den jeweiligen Arbeitgeber darüber frühzeitig zu informieren. Wenn das nicht geschieht und man nicht am Arbeitsplatz erscheint, droht dem Beschäftigten eine Abmahnung. Im schlimmsten Fall kann der Arbeitgeber auch den Lohn kürzen. Der Warnstreik bei der DVB in Dresden dauert von Freitagmorgen bis zum frühen Samstagmorgen. Neben den Straßenbahnen und den meisten Buslinien werden wohl auch das Kundenzentrum und die Servicepunkte der DVB geschlossen. Das genaue Ausmaß des Streiks ist bislang nicht bekannt. Die Elbfähren, Regionalbusse sowie Regional- und S-Bahnen sind nicht von dem Streik betroffen. Auch in anderen Teilen Sachsens und Deutschlands wird der Nahverkehr bestreikt.
