Polizei erschießt Autofahrer bei Verfolgungsjagd in Saarbrücken
Ein Auto soll in der Nacht zum Ostersonntag kontrolliert werden, der Fahrer gibt Gas. In einer Sackgasse will er wenden und verletzt eine Polizistin. Die Beamten schießen. In Saarbrücken ist ein 22 Jahre alter Autofahrer von der Polizei erschossen worden. Wie die Staatsanwaltschaft t-online mitteilte, fielen die Schüsse in der Nacht zum Ostersonntag nach einer Verfolgungsjagd. Demnach soll sich der Fahrer zuvor einer Kontrolle entzogen haben. Die Polizei habe im Außenbezirk Dudweiler die Verfolgung aufgenommen, hieß es. Dann soll das flüchtende Auto in eine Sackgasse geraten sein. Der Fahrer soll einen Wendeversuch unternommen und dabei eine Polizistin verletzt haben. 53-Jähriger tot: Polizei erschießt Mann in Seniorenheim Beamte mit Schere angegriffen: Polizei erschießt Patient in Uniklinik Polizei schießt mehrfach auf flüchtendes Auto "Anschließend sollen auf das verfolgte und erneut flüchtende Fahrzeug Schüsse abgegeben worden sein", schildert die Staatsanwaltschaft die Ereignisse. "Darauf soll das Fahrzeug zum Stehen gekommen sein." Im Auto saßen drei Menschen: der 22 Jahre alte Fahrer, der 23-jährige Beifahrer und eine 19-jährige Person im Fond. Sowohl der Fahrer als auch die Person auf der Rücksitzbank sollen laut Staatsanwaltschaft von den Schüssen getroffen worden sein. Der Fahrer starb, während die Person aus dem Fond der Staatsanwaltschaft zufolge medizinisch versorgt wurde. Weitere Details nannte die Behörde unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Wie schwer die Polizeibeamtin und die auf dem Rücksitz getroffene Person verletzt wurden, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Spurensicherung und Kriminaltechnik vor Ort Am Ostersonntag waren zahlreiche Polizeikräfte in der engen Straße im Einsatz, in der das verfolgte Auto offensichtlich zum Stehen gekommen war. Kriminaltechnik und Spurensicherung seien vor Ort, berichtete ein dpa-Fotograf. Der Bereich um die Sackgasse sei weiträumig abgesperrt und auf einer Seite ein Sichtschutz aufgebaut worden. Am Ende der schmalen Sackgasse befindet sich demnach eine Treppe. In der Straße stand ein blaues Auto, vor und hinter diesem Auto jeweils ein Polizeifahrzeug. In der Windschutzscheibe des blauen Autos war ein Loch zu erkennen. Das Fenster auf der Fahrerseite war kaputt. Wann darf die Polizei überhaupt schießen? Im Saarländischen Polizeigesetz ist geregelt, wann die Polizei schießen darf. In Paragraf 57 Absatz 1 steht: "Gegen Personen ist der Gebrauch von Schusswaffen nur zulässig, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen, soweit der Zweck nicht durch Schusswaffengebrauch gegen Sachen erreicht werden kann." Wenn ein Schuss mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" tödlich sei, sei er nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwendung einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder einer schwerwiegenden Verletzung sei. In Absatz zwei heißt es, Schusswaffen dürften gebraucht werden, "um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht" und eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder eines Vergehens verdächtig ist und Schusswaffen oder Explosivmittel dabeihat. Auch um eine Flucht einer Person zu vereiteln, die in amtlichem Gewahrsam ist, darf laut Landespolizeigesetz geschossen werden. "Ein Schusswaffeneinsatz ist quasi das allerletzte Mittel" "Es gibt für den Schusswaffeneinsatz relativ detaillierte Regelungen im Polizeigesetz", sagte Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt , auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Ein Schusswaffeneinsatz ist quasi das allerletzte Mittel. Wenn gar nichts anderes mehr geht oder funktioniert hat, erst dann darf die Schusswaffe eingesetzt werden." Auch dann gelte, dass zuerst gegen Sachen und dann gegen Menschen geschossen werden solle. Es sei allerdings extrem schwierig, auf ein sich bewegendes Ziel zu schießen, sagte der Wissenschaftler. In der Ausbildung werde daher Polizisten beigebracht, auf die größte Fläche des Körpers zu schießen, nicht etwa Arme oder Beine. Ein "normaler Polizeibeamter" könne gar nicht so präzise schießen. "Wenn sich das Auto bewegt, ist das für jemanden, der normal befähigt ist, schwierig", sagte Singelnstein. Fall Lorenz: 21-Jähriger Ostern 2025 erschossen Im vergangenen Jahr hat die Polizei im Einsatz 17 Menschen erschossen, wie aus einer Auflistung der Fachzeitschrift "Bürgerrechte & Polizei/Cilip" hervorgeht, die vom Institut für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit herausgegeben wird. Tödlich verletzt wurde vor einem Jahr wie nun im Saarland auch ein junger Mann in Niedersachsen. In der Nacht zu Ostersonntag 2025 erschoss ein Polizist in Oldenburg den 21 Jahre alten Lorenz. Die Schüsse trafen den jungen Deutschen von hinten in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Der gewaltsame Tod des Schwarzen sorgte für Entsetzen, Anteilnahme und löste Proteste aus. Vorwürfe wurden laut, Rassismus könnte eine Rolle gespielt haben. Im November klagte die Staatsanwaltschaft den 27 Jahre alten Polizisten wegen fahrlässiger Tötung an. Demnach soll der Beamte irrtümlich geglaubt haben, sich in einer Notwehrlage zu befinden.
