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Saarbrücken: Polizei schießt auf Renault-Fahrer – Anwalt erhebt Vorwürfe

Ein Routineeinsatz der Polizei in Saarbrücken eskaliert. Am Ende ist ein junger Autofahrer tot. Nach und nach kommen mehr Details ans Licht. Nachdem die Polizei im Saarland in der Nacht zum Ostersonntag einen 22 Jahre alten Autofahrer erschossen hat , übernimmt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken nun die Ermittlungen. Gegen zwei Beamte werde wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt, teilte die Behörde am Dienstag mit. Insgesamt hätten die beiden Polizisten acht Schüsse abgegeben. Der 22-Jährige starb durch einen Treffer im Rücken. Auch ein 19 Jahre alter Beifahrer sei getroffen worden. Der Teenager wurde im Krankenhaus operiert und überlebte. Inzwischen habe er die Klinik wieder verlassen können. Eskalation in Sackgasse: Polizei erschießt Autofahrer bei Verfolgungsjagd Eindringliche Warnung: Mann schießt auf Polizistin – Polizei zeigt Foto "Muss man da gleich schießen?" Der Anwalt des 22-jährigen Getöteten erhob am Dienstag schwere Vorwürfe gegen die Polizei. "Das ist übermäßig und gesetzeswidrig", sagte Roman von Alvensleben auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Ja, der wollte da wieder abhauen", sagte Alvensleben. Aber er habe in einer Sackgasse gestanden, wo nichts mehr ging. "Muss man da gleich schießen?" Die Staatsanwaltschaft betonte hingegen, dass erst nach Abschluss der Ermittlungen beurteilt werden könne, ob sich ein hinreichender Verdacht einer strafbaren Handlung ergebe, der Grundlage für eine Anklageerhebung sein könne. Schüsse nach Verfolgungsjagd: neue Details Auch zum Hergang des Polizeieinsatzes selbst gab die Staatsanwaltschaft am Dienstag neue Details bekannt. Demnach wollte die Besatzung eines Streifenwagens aus Sulzbach gegen 1 Uhr einen blauen Renault im Saarbücker Ortsteil Dudweiler überprüfen, weil ein falsches Kennzeichen an dem Wagen angebracht war, berichtete die "Saarbrücker Zeitung". Die Stoppzeichen der Polizei habe der Fahrer allerdings ignoriert und Gas gegeben. Wenig später sei der Fluchtfahrer in eine Sackgasse geraten. Ein 23-jähriger Insasse des Wagens ergriff die Flucht – ein Beamter folgte ihm zu Fuß. In dem Moment habe der 22-jährige Renault-Fahrer versucht, rückwärts zwischen dem Streifenwagen und einem Zaun aus der Sackgasse zu gelangen. Dabei habe er das Polizeiauto gestreift. Eine zwischenzeitlich ebenfalls ausgestiegene Polizistin sei dadurch verletzt worden. Zwei weitere Kollegen, die mit dem Streifenwagen ebenfalls in die Sackgasse gefahren waren, gaben daraufhin die tödlichen Schüsse in Richtung des Renault ab. Tödliche Polizeischüsse: "das allerletzte Mittel" Im saarländischen Polizeigesetz ist geregelt, wann die Polizei schießen darf. In Paragraf 57 Absatz 1 steht: "Gegen Personen ist der Gebrauch von Schusswaffen nur zulässig, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen, soweit der Zweck nicht durch Schusswaffengebrauch gegen Sachen erreicht werden kann." Wenn ein Schuss mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" tödlich sei, sei er nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwendung einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder einer schwerwiegenden Verletzung sei. Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt , sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Es gibt für den Schusswaffeneinsatz relativ detaillierte Regelungen im Polizeigesetz." Ein Schusswaffeneinsatz sei "quasi das allerletzte Mittel". Auch dann gelte, dass zuerst gegen Sachen und dann gegen Menschen geschossen werden solle.