Auto abschleppen: Nordrhein-Westfalen korrigiert Kosten-Fehler
Wer sein Auto in NRW falsch abstellt, muss die Abschleppkosten ab sofort wieder selbst tragen. Die Landesregierung hat eine Lücke in der Gebührenordnung geschlossen, die Autofahrer kurzzeitig vor Zahlungen schützte. Das NRW-Innenministerium in Düsseldorf hat seine Verwaltungsgebührenordnung ergänzt und damit einen entscheidenden Formfehler behoben. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte, dass das Kabinett die Änderung nach einer entsprechenden Empfehlung des Kölner Verwaltungsgerichts beschlossen hat. Gericht stoppte Gebührenbescheide In der Vorwoche hatte das Verwaltungsgericht Köln die bisherige Praxis gekippt. Die Richter urteilten, dass Städten und Gemeinden die rechtliche Basis fehle, um Abschleppkosten einzufordern. Geklagt hatten zwei Fahrzeughalter aus Köln. Sie sollten für Parkverstöße aus diesem Jahr 200 beziehungsweise 300 Euro zahlen und bekamen vor Gericht Recht. Ein Fehler mit System Der Grund für das Urteil lag in einem handwerklichen Fehler bei der Neuregelung der Gebühren in NRW: Bis Ende 2023 waren die Kosten im Polizeigesetz NRW verankert. Künftig sollten die Gebühren über den allgemeinen Gebührentarif des Landes abgerechnet werden. Das Problem: Die Landesregierung beschloss die neuen Tarife bereits im August 2023, zu einem Zeitpunkt also, als das alte Gesetz noch galt und neue Regelungen blockierte. Zahlungspflicht gilt auch rückwirkend Das Gericht wies dem Land den Weg für eine Korrektur. Da der Fehler nun behoben ist, können Kommunen die Gebühren wieder in Rechnung stellen. Für betroffene Autofahrer hat die Neuregelung jedoch einen bitteren Beigeschmack: Die korrigierte Rechtsgrundlage wirkt laut Gericht auch rückwirkend. Wer bereits einen Bescheid erhalten hat, muss die Kosten voraussichtlich trotz des ursprünglichen Fehlers begleichen. Zu Unrecht abgeschleppt – was nun? Wenn Sie den Verdacht haben, dass man Ihr Fahrzeug unrechtmäßig abgeschleppt hat, oder wenn Ihnen die in Rechnung gestellten Kosten unverhältnismäßig hoch erscheinen, sollten Sie eine detaillierte Rechnung verlangen und nur unter Vorbehalt zahlen. Machen Sie deutlich, dass Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Bevor Sie eine Rechnung für das Abschleppen von einem Privatparkplatz bezahlen, sollten Sie einige Punkte prüfen: Ist die Firma, die Ihr Auto abgeschleppt hat, überhaupt mit der Überwachung des Parkplatzes beauftragt? Geht die Forderung des Unternehmens über das Abschleppen hinaus? Falls ja, ist das unrechtmäßig? Gibt es Schilder, die auf mögliche Konsequenzen bei Falschparken hinweisen? Andernfalls haben Sie gute Chancen, die Zahlung zu umgehen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Forderung gerechtfertigt ist, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Wenn Sie bereits bezahlt haben und feststellen, dass die Forderung unberechtigt war, können Sie unter Umständen Ihr Geld zurückfordern. Noch ein Hinweis: Ein Zettel mit der eigenen Handynummer hinter der Windschutzscheibe schützt in den meisten Fällen nicht vor dem Abschleppen.
