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Köln: Nach Todesrennen auf A555 - Verurteilte gehen in Revision

Nach dem tödlichen Autorennen auf der A555 legen zwei Verurteilte Revision ein. Jetzt muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. Zwei junge Männer haben nach einem tödlichen Autorennen auf der A555 zwischen Köln und Bonn Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Köln eingelegt. Das bestätigte Gerichtssprecher Hans Logemann auf Anfrage. Damit wird sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. Das Landgericht hatte die beiden heute 22-Jährigen in der vergangenen Woche nach Jugendstrafrecht zu fünf Jahren sowie viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafen lagen über den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Männer töteten Mutter und Tochter bei Rennen Nach Überzeugung des Gerichts lieferten sich die Männer im Dezember 2023 spätabends ein illegales Rennen auf der Autobahn 555. Bei Dunkelheit fuhren sie mit bis zu 200 km/h in Richtung Bonn. Eines der hochmotorisierten Fahrzeuge rammte dabei einen Kleinwagen. In dem Wagen saßen eine Mutter und ihre 23-jährige Tochter. Ihr Auto explodierte nach dem Aufprall. Beide Frauen starben noch am Unfallort. Richter bewertet Fahrt als Verbrechen Der Vorsitzende Richter stellte im Urteil klar, es habe sich nicht um einen tragischen Unfall gehandelt. Vielmehr seien zwei Menschen Opfer eines Verbrechens geworden. Ziel der Fahrt sei gewesen, den Schnelleren zu ermitteln. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Haftstrafen von drei Jahren sowie zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte in einem Fall auf Freispruch, hilfsweise auf eine Bewährungsstrafe, im anderen ebenfalls auf Bewährung.