Blitzer-Streit Gelsenkirchen: Mann will Baby retten und soll Bußgeld zahlen
Eine Schwangere hat einen Notfall – und der Ehemann drückt aufs Gaspedal, um das Leben des ungeborenen Kindes zu retten. Was die Stadt Gelsenkirchen dann tut, wird zum Fall für ein Gericht. Das Amtsgericht in Gelsenkirchen hat einen Bußgeldbescheid gekippt, laut dem ein 29-Jähriger 400 Euro zahlen sollte. Eine Gerichtssprecherin sagte t-online, die Entscheidung sei am 27. April getroffen worden. Der Mann war mit seinem Auto über eine Straße gerast, um das Leben seines ungeborenen Kindes zu retten. Der 29-Jährige aus dem Kreis Recklinghausen und seine Frau erwarteten im vergangenen Jahr ein Kind. Doch Mitte Mai kam es plötzlich zu einem Notfall: Die Frau hatte innere Blutungen, ihr Ehemann fuhr am 13. Mai mit ihr ins Krankenhaus, wie die "Bild"-Zeitung zuerst berichtete. Dort hätten die Ärzte dem Paar empfohlen, in eine spezialisierte Geburtsklinik zu fahren. Der Rechtsanwalt des Mannes, Jens Tuschhoff, sagte der "Bild"-Zeitung: "Da ein Rettungswagen aber zeitnah nicht zur Verfügung stand, entschloss sich mein Mandant, seine Frau selbst zu fahren." Kein Lebenszeichen: Der Walsturz – das traurige Ende für Timmy "Perverser ist nicht möglich": Große Wut über deutsche Luxus-Urlauber in Südtirol Auf einer Straße in Gelsenkirchen löste schließlich ein Blitzer aus: Der Mann war innerorts mit 99 Kilometern pro Stunde unterwegs, 49 km/h schneller als erlaubt. Trotz der schnellen Fahrt konnten die Ärzte in der Klinik das Leben des Ungeborenen nicht mehr retten. Blitzer in Gelsenkirchen löst aus – Auto 49 km/h zu schnell Einige Wochen nach dem Vorfall erhielt der 29-Jährige einen Bußgeldbescheid der Stadt Gelsenkirchen: Er sollte – inklusive Bearbeitungsgebühr – 428,50 Euro zahlen und mit einem Fahrverbot von einem Monat bestraft werden. Auch nachdem der Mann Einspruch eingelegt habe, habe die Stadt laut dem Bericht auf das Bußgeld bestanden. Schließlich kam der Fall vor Gericht – und die Richter entschieden zugunsten des Mannes. Die Gerichtssprecherin erläuterte t-online, es gelte das Opportunitätsprinzip, also ein Ermessensspielraum, ob Ordnungswidrigkeiten tatsächlich verfolgt würden. In diesem Fall habe der Ehemann "eingehend belegt", dass die Fahrt ins Krankenhaus notwendig war. Er habe "diverse Nachweise" vorgelegt, das Verfahren sei deshalb eingestellt worden. Stadt reagiert auf Bußgeld-Ärger Ein Sprecher der Stadt Gelsenkirchen reagierte auf eine t-online-Anfrage. Den Mitarbeitern der Bußgeldstelle sei bewusst, "dass hinter jedem Vorgang ein Mensch mit seiner ganz persönlichen Geschichte steht". Man versuche immer "dem besonderen Leid der Betroffenen gerecht zu werden und Fingerspitzengefühl zu zeigen". Im konkreten Fall habe der Mann der Stadt allerdings "nur sehr rudimentäre Informationen zur Sache gegeben". Weiter betonte der Stadtsprecher: "Insbesondere enthielt die Einlassung überhaupt gar keine Angaben zu der Frage, warum kein Notarzt gerufen werden konnte und die Rettungsfahrt vom Betroffenen selbst durchgeführt wurde. Vor diesem Hintergrund war ein Bußgeldbescheid zu erlassen. Erst mit dem Einspruch wurden weitere Unterlagen durch den Betroffenen eingereicht." Der Fall sei dann zur richterlichen Entscheidung an das Amtsgericht abgegeben worden. "Welche weiteren Erkenntnisse die gerichtliche Verhandlung zutage gefördert hat, ist der Bußgeldstelle nicht bekannt", so der Sprecher.
