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Leasing: Wer übernimmt Inspektion und Reparaturen beim Auto?

Beim Leasing stellt sich oft die Frage nach Wartung und Reparaturen. Doch wer ist für beides zuständig – Leasingnehmer oder Leasinggeber? Leasing ist eine beliebte Alternative zum Autokauf. Dabei nutzt der Leasingnehmer ein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum, während das Eigentum weiterhin beim Leasinggeber bleibt. Neben der monatlichen Leasingrate spielen auch Wartung und Reparaturen eine wichtige Rolle. Wer dafür verantwortlich ist, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Ist der Leasingnehmer für Inspektion und Wartung verantwortlich? In vielen Leasingverträgen liegt die Verantwortung für Inspektion und Wartung beim Leasingnehmer. Das bedeutet, dass regelmäßige Serviceintervalle eingehalten und nach Herstellervorgaben durchgeführt werden müssen. Dazu zählen unter anderem Ölwechsel, Filtertausch und allgemeine Kontrollen. Diese Maßnahmen dienen dazu, den Zustand des Fahrzeugs zu erhalten. Schließlich möchte der Leasinggeber das Fahrzeug in einem bestmöglichen Zustand an den nächsten Kunden weitergeben, sobald der Leasingvertrag endet. Was gilt für Reparaturen bei Verschleiß? Normale Verschleißteile wie Reifen müssen ebenfalls vom Leasingnehmer bezahlt werden. Hintergrund ist, dass Verschleiß durch die Nutzung des Fahrzeugs entsteht und nicht als Mangel gilt. Anders sieht es bei technischen Defekten aus, die nicht durch den Fahrer verursacht wurden. In solchen Fällen kann eine Garantie oder Gewährleistung greifen. Bei technischen Defekten sollte sich der Leasingnehmer direkt an den Leasinggeber wenden. Lesen Sie auch: Leasing ohne Gebrauchtwagenabrechnung: Für wen es sich lohnt Hohe Kosten: Welche Fehler Sie bei der Leasing-Rückgabe vermeiden sollten Wann übernimmt der Leasinggeber Inspektion und Reparaturen? Viele Leasinganbieter bieten spezielle Wartungs- oder Servicepakete an. Diese können gegen Aufpreis gebucht werden und decken bestimmte Inspektionen und Reparaturen ab. Der Vorteil liegt in planbaren Kosten. Statt einzelner Rechnungen wird eine feste monatliche Rate gezahlt. Welche Leistungen enthalten sind, variiert je nach Anbieter und Vertrag. Einige Leasinggeber bieten zudem ein Full-Service-Paket an, in dem unter anderem Kosten für Inspektion, Wartung und Reparaturen enthalten sind. Der Leasingnehmer zahlt eine höhere Leasingrate im Monat, muss sich jedoch nicht selbst um Inspektion und Co. kümmern. Welche Vorgaben des Leasinggebers gelten für Inspektion und Reparatur? Leasinggeber machen häufig genaue Vorgaben zur Inspektion, Wartung und Reparatur. Dazu gehört, dass Leasingnehmer oftmals eine bestimmte Werkstatt wählen oder bei Reparaturen Originalteile verwenden müssen. Wer diese Vorgaben nicht einhält, riskiert zusätzliche Kosten bei der Rückgabe des Fahrzeugs. Dokumentierte Wartungsnachweise sind daher wichtig. Da der Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeugs bleibt, wird dessen Zustand am Ende der Vertragslaufzeit geprüft. Normale Gebrauchsspuren sind gewöhnlich unproblematisch, da sie sich nicht vermeiden lassen. Größere Schäden, fehlende Wartungen oder unsachgemäße Reparaturen können jedoch zu Nachzahlungen führen. Eine regelmäßige Pflege und die Einhaltung der Serviceintervalle helfen, solche Kosten zu vermeiden. Im Zweifel hilft ein Blick in den Leasingvertrag, da Intervalle und einzuhaltende Vorgaben hier vermerkt sind.