War er fahruntüchtig? Prozess gegen Unfallfahrer beginnt
Eine Frau stirbt, acht Menschen werden verletzt: Ein Unfall mitten in Stuttgart hat heftige Folgen. Vor Gericht geht es auch um die Frage, ob der Fahrer das Auto überhaupt hätte steuern dürfen. Gut ein Jahr nach einem tödlichen Verkehrsunfall nahe einer Straßenbahn-Haltestelle in der Stuttgarter Innenstadt beginnt heute (09.00 Uhr) der Prozess gegen den Fahrer des Unfallwagens. Zur Verhandlung am Amtsgericht Stuttgart wurden nach früheren Angaben des Gerichts neun Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann in ihrer Anklage fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung in acht Fällen sowie fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Der 43-Jährige soll Anfang Mai im Bereich der Straßenbahn-Haltestelle Olgaeck nahe der Stuttgarter Innenstadt mit seinem Auto von der Fahrbahn abgekommen und in den Fußgängerbereich der Haltestelle gefahren sein, teilte die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung im Dezember mit. Eine 46 Jahre alte Frau kam ums Leben, acht weitere Fußgänger wurden teils schwer verletzt. Fahrer soll Betäubungsmittel genommen haben Der Mann soll laut Anklage wegen Drogen- und Arzneimittelkonsums zum Zeitpunkt des Unfalls fahruntüchtig gewesen sein. Zwei kurz nach dem Unfall entnommene Proben hätten Kokain und ein Abbauprodukt ergeben, hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Der Verteidiger des Mannes hatte schon bei der Anklageerhebung betont, dass bei seinem Mandanten lediglich eine Restkonzentration von Substanzen festgestellt worden sei. Am Tag des Unfalls habe sein Mandant weder Medikamente noch Drogen eingenommen. Ein wissenschaftlich gesicherter Zusammenhang zwischen den Abbaustoffen und dem Unfallgeschehen sei nicht belegt. Der Unfallfahrer hatte den Opfern vor Prozessbeginn mehrfach sein Mitgefühl ausgedrückt. Er sei erschüttert, fassungslos und tief betroffen von dem entsetzlichen Unfall und seinen tragischen Folgen, ließ der Mann über seinen Anwalt kurz nach dem Unfall ausrichten.
