Italien: Schon der Ellenbogen am Fenster bringt Bußgeld
Den Arm locker aus dem Autofenster hängen lassen, den Ellenbogen auf der Tür abstützen – für viele gehört das zum Urlaubsgefühl dazu. In Italien kann diese Gewohnheit jedoch schnell teuer werden. Wer in Italien während der Fahrt Arme, Ellenbogen, Füße oder andere Körperteile aus dem Seitenfenster ragen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Im ungünstigsten Fall werden mehr als 300 Euro fällig. Nach italienischem Verkehrsrecht handelt es sich dabei nicht nur um einen Regelverstoß, sondern unter Umständen auch um eine Gefährdung des Straßenverkehrs. Grundlage ist Artikel 169 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes ("Codice della Strada"). Dort ist festgelegt, dass weder Fahrer noch Insassen Körperteile über die seitliche Fahrzeugkontur hinausragen lassen dürfen. Schon ein auf der Fensterkante abgestützter Ellenbogen kann deshalb eine Geldbuße nach sich ziehen. Die vorgesehenen Strafen reichen von 85 bis 338 Euro. Für Bahn-Liebhaber: Mit diesem Nachtzug kommen Sie täglich nach Kroatien Urlaubsinsel: Warum Handtücher am Strand tabu sind Arm nicht aus dem Fenster hängen lassen Zusätzliche Kosten drohen, wenn die Behörden den Eindruck gewinnen, dass der Fahrer das Fahrzeug nicht mehr sicher beherrscht. Artikel 141 schreibt vor, dass Fahrzeugführer jederzeit die vollständige Kontrolle über ihr Auto behalten müssen. Wer beispielsweise nur mit einer Hand lenkt, während der andere Arm aus dem Fenster hängt, riskiert ein weiteres Bußgeld zwischen 42 und 173 Euro. Im Gesetz heißt es dazu: "Il conducente e i passeggeri non devono determinare sporgenze dalla sagoma trasversale del veicolo." Übersetzt bedeutet das: Fahrer und Mitfahrer dürfen keine Körperteile über die seitliche Begrenzung des Fahrzeugs hinausragen lassen. Auch wenn die Regel im Alltag häufig ignoriert wird, kann sie bei einer Polizeikontrolle oder nach einem Unfall relevant werden. Dann gilt das Verhalten als klarer Verstoß gegen die Straßenverkehrsvorschriften. Versicherer betrachten ein solches Verhalten ebenfalls kritisch. Wird einem Fahrer grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, können Leistungen gekürzt werden. Das gilt unter Umständen sogar dann, wenn die Hauptschuld für den Unfall bei einem anderen Verkehrsteilnehmer liegt.
