E-Auto-Käufer darf Wagen zurückgeben – Reichweite zu niedrig
Die WLTP-Angabe ist mehr als nur ein grober Anhaltspunkt. Bei der allzu deutlichen Abweichung eines Fahrzeugs unter Testbedingungen urteilte das Landgericht Wuppertal: Der enttäuschte Autokäufer kann das Elektroauto zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet!
