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ADAC Bayern: Diese Stau-Fehler kosten bis zu 320 Euro

Bei Stillstand auf der Autobahn gelten auf Bayerns Straßen klare Regeln. Wer sie ignoriert, muss mit hohen Bußgeldern und Fahrverboten rechnen. Wer mit seinem Auto im Stau steht, will sich vor allem an heißen Tagen möglichst schnell aus dem unliebsamen Stillstand befreien. Aussteigen, um die Situation zu überblicken, auf dem Standstreifen vorbeifahren oder kurzfristiges Wenden zur verpassten, staufreien Ausfahrt: Es gibt viele Gewohnheiten, die sich Autofahrer im Stau angeeignet haben. Doch genau das kann teuer werden. Der ADAC Nordbayern weist darauf hin, welche Regeln Autofahrer im Stau unbedingt beachten sollten. Do's und Dont's: Was ist im Stau erlaubt? Wofür drohen Strafen? Auch wenn auf der Autobahn nichts mehr geht, ist längst nicht alles erlaubt. Viele Verkehrsregeln behalten ihre Gültigkeit, bei anderen gibt es bedingte Ausnahmen. Entscheidend ist vor allem, dass Rettungskräfte nicht behindert und andere Verkehrsteilnehmer nicht zusätzlich gefährdet werden. Die Regeln im Überblick Aussteigen: Auf der Autobahn ist das Aussteigen grundsätzlich nur erlaubt, wenn eine Unfallstelle gesichert werden muss. Wer wegen Hitze oder Übelkeit kurz aus dem Auto muss, kann laut ADAC Nordbayern in vielen Fällen auf Nachsicht der Polizei hoffen. Wichtig bleibt: nicht spazieren gehen, in Fahrzeugnähe bleiben und Rettungskräfte nicht behindern. Rettungsgasse: Sie muss schon bei stockendem Verkehr gebildet werden. Wer das nicht macht, muss mit 200 bis 320 Euro Bußgeld rechnen. Rechts überholen: Das ist nur bedingt erlaubt: Steht der Verkehr links, darf rechts mit höchstens 20 km/h vorbeigefahren werden. Fährt die linke Spur noch, darf rechts nur mit maximal 20 km/h Differenzgeschwindigkeit überholt werden. Wer dagegen verstößt, riskiert 100 Euro Bußgeld und einen Punkt. Rückwärtsfahren oder Wenden: Auf der Autobahn ist beides verboten. Nur wenn die Polizei bei längeren Vollsperrungen unmittelbar dazu auffordert, ist es erlaubt. Wer eigenmächtig in die falsche Richtung fährt, riskiert bis zu 200 Euro Geldbuße, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Stau: Ausnahmen bei Standstreifen und Smartphones Gerade im Stau wirkt der Standstreifen für viele wie eine schnelle Lösung. Er ist aber nicht dafür gedacht, früher zur nächsten Ausfahrt oder zum Rasthof zu kommen. Wer ihn ohne Freigabe nutzt, kann Einsatzkräfte behindern und muss mit Konsequenzen rechnen. Standstreifen nutzen: Auch im Stau ist der Standstreifen für Pannenfahrzeuge reserviert. Wer ihn nutzt, um schneller zur Abfahrt oder zum Rasthof zu kommen, muss mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen. Auch grundloses Anhalten auf dem Standstreifen ist verboten. Erlaubt ist die Nutzung des Standstreifens nur, wenn Verkehrszeichen sie freigeben. Dies ist oft an einem grünen Pfeil zu erkennen. Smartphone benutzen: Ohne Freisprechanlage bleibt Telefonieren oder Tippen auch im Stau verboten. Erlaubt ist die Nutzung erst, wenn der Motor abgeschaltet ist. Bei einem Verstoß drohen 100 bis 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Durchdrängeln von Motorradfahrern ist unzulässig Für Motorradfahrer ist es im Stau oft besonders verlockend, sich zwischen den stehenden Autos einen Weg zu bahnen. Erlaubt ist das Durchschlängeln trotzdem nicht und kostet im Zweifel 100 Euro Bußgeld und einen Punkt. Rettungsgasse mit dem Motorrad nutzen: Das ist noch teurer. Wer unerlaubt durch die Rettungsgasse fährt, muss mit mindestens 240 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen. Häufiger Fehler: So geht das Reißverschlussverfahren richtig Ist eine Spur wegen eines Unfalls oder einer Baustelle blockiert, sollen sich Fahrer tatsächlich erst unmittelbar vor der Engstelle einordnen. Das wirkt manchmal wie Vordrängeln, soll den Verkehr laut ADAC Nordbayern aber am besten am Laufen halten.