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Richtgeschwindigkeit | Tempo 130: Warum Sie sie einhalten sollten

Wer auf der Autobahn schneller als 130 km/h fährt, riskiert viel Geld. Ein höheres Tempo ist zwar nicht strafbar, doch im Ernstfall droht der Verlust von Recht und Versicherungsschutz. Die Richtgeschwindigkeit ist kein Tempolimit. Das Bundesverkehrsministerium hat die Empfehlung im Jahr 1978 eingeführt. Sie soll die Sicherheit auf den Straßen erhöhen, begrenzt das Tempo aber nicht gesetzlich. Auf deutschen Autobahnen gilt dieser Richtwert von 130 km/h für Motorräder, Autos und alle Kraftfahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen. Wo die StVO Grenzen setzt Wer schneller fährt, zahlt dafür erst einmal kein Bußgeld. Dennoch warnt die Prüforganisation Dekra vor rechtlichen Folgen. Paragraf 3 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt nämlich: Autofahrer müssen ihr Tempo immer anpassen. Das gilt für das Wetter , die Sicht, den Verkehr sowie für das eigene Fahrzeug und die Ladung. Wer bei starkem Regen oder dichter Kolonne mit 160 km/h fährt, bricht das Gesetz – auch ohne festes Tempolimit. Das teure Erwachen nach dem Unfall Richtig gefährlich wird es nach einem Crash. "Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, hat bei einem Verkehrsunfall haftungsrechtliche Konsequenzen zu befürchten", erklärt Andreas Schmidt von der Dekra. Richtern reicht meist das hohe Tempo für eine Mitschuld aus. In der Regel verurteilen Gerichte Schnellfahrer zu einer Mithaftung von 20 Prozent. Dies gilt selbst dann, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall eigentlich verursacht hat. Der Raser muss beweisen, dass der Unfall auch bei exakt 130 km/h unvermeidbar gewesen wäre. Das gelingt fast nie. Die Folgen für die Versicherung Wer rasant fährt, verliert zwar nicht den gesetzlichen Kfz-Haftpflichtschutz. Die gegnerische Versicherung kürzt jedoch die Schadenssumme um den Anteil der Mitschuld. Den restlichen Schaden am eigenen Auto trägt der Fahrer dann selbst. Zudem gefährden extreme Geschwindigkeiten bei schlechter Sicht den eigenen Vollkaskoschutz. Versicherungen werten dies als grobe Fahrlässigkeit und verweigern dann oft die Zahlung für den Eigenschaden. Das blaue Schild gilt weiterhin Ein weit verbreiteter Irrtum betrifft die Beschilderung. Ein blaues, quadratisches Schild mit einer weißen Zahl (Zeichen 380) zeigt die Richtgeschwindigkeit an. Die Aufhebung signalisiert dasselbe Symbol mit einem roten Diagonalstreifen (Zeichen 381). Beide Schilder sind weiterhin Teil der Straßenverkehrsordnung. Sie stehen oft auf Bundesstraßen. Auf Autobahnen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h dagegen generell, weshalb dort meist keine Schilder stehen.