Smart Meter light: Das unterscheidet ihn vom Smart Meter
Ein Stromzähler, der den Stromverbrauch automatisch an den Anbieter übermittelt und die Stromkosten senken kann: der Smart Meter. Millionen Haushalte sollen ihn bekommen. Und zwar schon eher, als ursprünglich geplant. Es gibt jedoch einen Haken. Bis Ende 2030 sollen über 90 Prozent der relevanten Pflichteinbaumessstellen in Deutschland mit einem Smart Meter ausgestattet sein. Das sieht das Reformpaket von Union und SPD vor. Bei den Pflichteinbaumessstellen handelt es sich um Messstellen von Haushalten, deren Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden (kWh) liegt, die eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt (kW) betreiben oder/und eine steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen besitzen. Vor wenigen Tagen war noch die Rede von einer Frist bis 2032 – inzwischen wird die Einführung bis 2030 angestrebt. Möglich sein soll das unter anderem mit einem sogenannten Smart Meter Light. Was ist ein Smart Meter? Ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem (iMSys) genannt, ist ein digitaler Stromzähler. Er misst alle 15 Minuten den Stromverbrauch und sendet die Informationen direkt an den Versorger und den Netzbetreiber. Das regelmäßige Ablesen des Stromzählers durch den Kunden entfällt also. Überdies empfängt der Smart Meter Befehle, beispielsweise um bestimmte Geräte oder Anlagen zu steuern. Zu den steuerbaren Einheiten zählen etwa Wärmepumpen oder Ladestationen (Wallboxen) von E-Autos. Im Gegensatz zu anderen modernen Stromzählern verfügt der Smart Meter über ein Kommunikationsmodul: dem Smart Meter Gateway (SmGW). Er stellt die zuverlässige, verschlüsselte Datenübertragung etwa über das 5G-Netz sicher und ermöglicht auch die Nutzung eines digitalen Stromtarifs. Die Kosten pro Smart Meter plus Smart Meter Gateway liegen zwischen 600 und 900 Euro – das zahlt in der Regel der Messstellenbetreiber. Allerdings stockt die Einführung der Smart Meter. Ein Grund soll die Wirtschaftlichkeit sein. Branchenstimmen zufolge lohnt sich ihr Betrieb oft erst ab etwa 500.000 Messstellen. Hintergrund sind die teuren und komplexen Normen, die für sie gelten. Aber auch die große Anzahl an Messstellenbetreibern – über 800 – erschwere eine organisierte Verbreitung, heißt es. Der sogenannte Smart Meter Light soll das nun ändern und dabei helfen, dass die flächendeckende Verteilung bis 2030 erfolgt. Was ist ein Smart Meter Light? Ein Smart Meter Light misst ebenfalls den Stromverbrauch und sendet diesen an den Versorger und den Netzbetreiber. Gleich ist auch, dass diese Datenübertragung über den vom Messstellenbetreiber bereitgestellten Kommunikationsweg – in der Regel das Mobilfunknetz – erfolgt. Im Gegensatz zum Smart Meter kann die Light-Version laut mehrheitlicher Auffassung keine Befehle empfangen. Sie verfügt also nicht über eine Steuerbox und somit Steuerungsfunktion. Dadurch kann auf auf die aufwendige Zertifizierung und den späteren Betrieb des Smart Meter Gateways, verzichtet werden. Das senkt die Kosten weiter und beschleunigt den Einbau. Doch eine genaue Definition, was ein Smart Meter Light eigentlich sein soll, gibt es nicht, erklärt ein Experte des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. Forum Netztechnik/Netzbetrieb (VDE-FNN) auf Nachfrage von t-online. "Es gibt verschiedene Ideen von Anbietern oder Interessenverbänden, die jeweils ihre eigene Lösung dafür vorschlagen." Eine Option ist es laut Andreas Schmitz, Wissenschaftler im Bereich Mathematische Optimierung und Künstliche Intelligenz sowie YouTuber ("Akkudoktor"), etwa, in einem Mehrparteienhaus die einzelnen Parteien mit einer modernen Messeinrichtung ( Stromzähler ) ohne Smart-Meter-Gateway (SmGW) auszustatten. Stattdessen gibt es einen SmGW, den sich alle im Gebäude angebundenen modernen Messeinrichtungen teilen. Das spart laut Schmitz die Kosten, die sonst für jede einzelne SmGW sowie deren 5G-Verbindung anfallen würden. Für Mietwohnungen, die über keine großen Verbraucher wie Wärmepumpen oder Ladestationen für das Auto verfügen, wäre auch eine andere Option denkbar. Statt eines aufwendigen Smart-Meter-Gateways könnte bei ihnen auch ein optischer Lesekopf eingesetzt werden, überlegt Schmitz. Dieses kleine Gerät wird außen am Stromzähler (moderne Messeinrichtung) befestigt, liest dessen Daten aus und überträgt sie verschlüsselt an den Netzbetreiber – ähnlich wie es heute schon Lösungen von Tibber oder "Volkszähler" machen, erklärt der Wissenschaftler t-online. Diese beiden Ideen wären seiner Meinung nach denkbar und relativ einfach. "Es ist nun Aufgabe der Regulierungsbehörden, die genauen Anforderungen an einen Smart Meter Light zu formulieren", erklärt Christian Ofenheusle, Vorsitzender beim Bundesverband Steckersolar und Head of Regulatory and Public Affairs bei Kleines Kraftwerk, einem Anbieter für Balkonkraftwerke, auf Nachfrage von t-online. "Sicherlich gehören aber Datenschutz und Datenauthentifizierung zu den zentralen Aspekten." Doch bevor die Regulierungsbehörden diese Anforderungen formulieren können, müssen laut VDE-FNN erst einmal bestehende Gesetze geändert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) müsste im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Eckpunkte formulieren. Daraufhin müsste das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Cybersicherheits-Schutzprofile definieren und das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE FNN) die technischen Spezifikationen dazu schreiben. Doch bis es soweit ist und der Smart Meter Light tatsächlich verbaut werden kann, könnten Jahre vergehen, warnt der VDE-FNN: "Da es noch keine Definition gibt, müssten die technischen Regeln erst noch erarbeitet werden. Ohne Regeln entsteht ein Chaos von vielen parallelen Systemen, bei dem Einzelne ihr Geschäft auf Kosten der Allgemeinheit optimieren. Gibt es hingegen Regeln, müssten die Produkte vermutlich noch entwickelt oder bestehende Produkte 'irgendwie' angepasst werden." Anschließend müssen diese Produkte noch umfangreich getestet werden, bevor sie mit Pilotprojekten langsam in den Regelbetrieb gehen können. "Entscheidend sind vermutlich weniger die Smart Meter Light selbst, sondern die Backendsysteme und Prozesse", erklärt ein Experte vom VDE-FNN. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sieht die Sache allerdings nüchterner: Der Smart Meter Light sei kein völlig neues Gerät, sondern lediglich eine clevere Nutzung der bereits vorhandenen Technik. Konkret geht es darum, dass sich mehrere Zähler in einem Gebäude ein einziges Smart-Meter-Gateway teilen – statt dass jede Wohnung ein eigenes bekommt. Schon wenn sich zwei Haushalte ein Gateway teilen, sinken die Kosten pro Haushalt deutlich. Gleichzeitig bleiben Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet, und die Bewohner können trotzdem von flexiblen Stromtarifen profitieren, erklärt eine Sprecherin. Laut BSI braucht es dafür weder eine Neuentwicklung noch neue Systeme im Hintergrund. Die bestehende Infrastruktur reiche aus. Smart Meter Light schon länger im Gespräch Die Idee mit dem Smart Meter Light geht auf eine Petition zurück, die unter anderem Schmitz und Ofenheusle gestartet haben. Ihr Ziel war es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kleinspeicher (Heimspeicher oder Akkus von E-Autos) verstärkt zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen. Diese könnten bei einem Überangebot erneuerbarer Energien dann als dezentrale Speichermöglichkeit dienen. Dadurch werden Stromspitzen abgefedert, Stromleitungen entlastet, das Netz stabilisiert und das Blackout-Risiko verringert . Man spricht in diesem Fall auch davon, dass die Kleinspeicher "netzdienlich" agieren. Eine Maßnahme, um das zu erreichen, war der Smart Meter Light. Damals scheiterte die Petition zunächst. Stefan Rouenhoff (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, verwies auf einen langwierigen Zertifizierungsprozess. Nun hat sich das Blatt allerdings gewendet, was die Urheber der Petition freut. "350.000 Stimmen später steht Smart Meter Light im Regierungspapier", schrieb etwa Schmitz auf seinem YouTube-Kanal. Auch die Bundesnetzagentur begrüßt den Plan der Regierung. Es sei mehr als überfällig gewesen, dass das Smart Meter Light im Reformpaket angekündigt wurde – insbesondere mit Blick auf die Entwicklung der Netzentgelte. Denn bis in die frühen 2030er-Jahre müssen im Rahmen des bisherigen Pflicht-Rollouts rund 14 Prozent der Haushalte mit den voll ausgestatteten Gateways inklusive Steuerbox versorgt werden – Kosten, die die Verteilnetzbetreiber mit rund 2,3 Milliarden Euro pro Jahr über die Netzentgelte abrechnen. Hätte man mit dieser Technik wie in anderen Ländern 60 bis 80 Prozent der Haushalte ausstatten wollen, hätten sich die Netzentgelte schnell verdoppeln können, heißt es Doch es gibt auch Kritik. Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) warnt etwa, dass die Einführung eines Smart Meter Lights zu unnötigen Doppelstrukturen führe. Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V. (FfE) bezweifelt, ob der Smart Meter Light den Smart-Meter-Rollout wirklich beschleunigt. Denn auch bei diesem digitalen Stromzähler dürfte es vor allem an der Zertifizierung, Standardisierung und dem Datenschutz hängen. Zudem befürchtet die FfE auch, dass durch die Einführung der Light-Version der Rollout mit dem voll ausgestatteten Smart Meter ausgebremst wird.
