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Anschlag in Berlin: Verdächtiger war seit Längerem im Visier der Behörden

Der Tatverdächtige des Anschlags beim Berliner CSD war den Behörden als Gefährder bekannt. Nun werden weitere Details öffentlich. Nach dem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin ist der Tatverdächtige bei einem Polizeieinsatz getötet worden. Das teilte die Berliner Polizei mit. Die Ermittlungen zu dem Anschlag am Rande des CSD übernahm die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland. Auch die Vorgeschichte des mutmaßlichen Täters rückt in den Vordergrund. Der Mann, der laut Ermittlern mit einem Lieferwagen in die Menschenmenge gefahren sein soll, war kein Unbekannter für die deutschen Sicherheitsbehörden. Aktuelle Entwicklungen: Newsblog zum Anschlag auf den CSD Überblick: Was bislang zum Anschlag beim Berliner CSD bekannt ist Abdul Ballout war offenbar als Gefährder bekannt Am Sonntagmorgen hatte die Polizei ein Foto veröffentlicht, mit dem sie nach dem 21 Jahren alten Abdul Ballout fahndete. Der Tatverdächtige hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an. Nach Recherchen des NDR , WDR und der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) soll Abdul Ballout bereits von seinem 16. Lebensjahr an dem Verfassungsschutz bekannt gewesen sein. 2025 wurde er demnach von den Behörden als Gefährder eingestuft. Bis zuletzt habe er unter Beobachtung gestanden. Nach Angaben der Behörden war Abdul Ballout in Berlin geboren, aufgewachsen und deutscher Staatsbürger. Er habe einen libanesischen Hintergrund, seine Mutter sei 2002 in Deutschland eingebürgert worden, teilte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt mit. Ballout lebte offenbar mit seiner Mutter und seinen Schwestern zusammen. Nach dem Schulabschluss mit Berufsbildungsreife hat er offenbar mehrere Praktika absolviert und Jobs als Sicherheitsdienstmitarbeiter und Fahrer gehabt. Zuletzt lebte er laut Angaben vor Gericht von Sozialleistungen und einem Taschengeld. Zudem stellte das Amtsgericht Tiergarten fest, dass er wegen seines Glaubens wiederholt in Konflikt mit seiner Familie geriet. Denn während diese dem sunnitischen Glauben angehören, wandte sich Ballout dem schiitischen Glauben zu. Er sei tiefgläubig und bete fünfmal am Tag. Von Mitte 2023 bis zum Sommer 2024 war er zudem kurzzeitig mit einer Frau aus Salzburg nach islamischem Recht verheiratet. In dieser Zeit näherte er sich offenbar auch dem IS an und verbreitete in den sozialen Medien Inhalte, die sich auf die Terrororganisation bezogen. Ballout saß in Untersuchungshaft Im vergangenen Jahr versuchte Abdul Ballout laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft mehrfach, sich im Ausland der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen und stand offenbar in Kontakt mit mehreren Mitgliedern. Im Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und saß dort drei Monate in Haft, nachdem ihn ein Militärgericht unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten verurteilt hatte. Nach seiner Entlassung kehrte Abdul Ballout am 17. November nach Deutschland zurück und wurde noch am Flughafen BER erneut festgenommen. Er war dann monatelang in Untersuchungshaft in Deutschland, bevor er im Mai 2026 laut Generalstaatsanwaltschaft von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wurde. Das Gericht hob demnach einen bestehenden Haftbefehl auf, "da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt". Er wurde zwar einem hauptamtlichen Bewährungshelfer unterstellt, war aber nicht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, sondern zu einer unbedingten Freiheitsstrafe. Es wurde dabei eine sogenannte Vorbewährung beschlossen, die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung wurde also zurückgestellt. Die Verurteilung war nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Sie hatte demnach eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt. In der Verhandlung hatte sich Abdul Ballout laut Mitteilung "überwiegend geständig" gezeigt und vom IS distanziert. Nach Recherchen von NDR, WDR und "SZ" soll er sich zuletzt noch in einem sogenannten Clearingprozess befunden haben. Die Beratungsstelle hatte offenbar noch nicht final entschieden, Abdul Ballout aufzunehmen. Demnach hätten bislang zwei freiwillige Termine stattgefunden, der dritte freiwillige Termin war den Recherchen zufolge für die kommende Woche vorgesehen. In den Beratungsgesprächen soll Ballout sich im Hinblick auf seine ideologische Haltung als komplexer Fall erwiesen haben. Zwar habe er sich freundlich und angepasst gezeigt, doch dem Vernehmen nach soll es Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Gespräche gegeben haben. Extremismus-Berater schildert Eindruck von Abdul Ballout Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) schilderte in einem Interview seinen Eindruck von Abdul Ballout. Die Sozialarbeiter hätten "einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck" von ihm gehabt, sagte Mücke, der VPN-Geschäftsführer ist, im ARD-"Brennpunkt". "Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran." Das VPN ist eine deutsche, gemeinnützige Organisation, die Menschen, die sich islamistischen oder rechtsextremistischen Ideologien zugewandt haben, bei der Distanzierung und Deradikalisierung begleitet. Wie NDR, WDR und "SZ" aus Ermittlerkreisen erfahren haben, wurde der Mann nach seiner Haftentlassung in den vergangenen Wochen zeitweise observiert – allerdings nicht lückenlos. Auch sein Telefon soll überwacht worden sein. Darüber hinaus soll er mehrfach Thema im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin gewesen sein. Das Bundeskriminalamt habe den Islamisten zudem mit dem internen Prognosetool Radar-iTE bewertet – einem System, das nach dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz vor zehn Jahren eingeführt worden war. Noch Anfang dieses Monats durchsuchten Ermittler nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft seine Wohnung in Berlin-Schöneberg. Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Ballout war auch vor seiner Ausreise in den Libanon verurteilt worden. So sprach ihn ein Jugendschöffengericht im Februar 2022 wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung schuldig. So hatte er im September 2019 auf dem Schulhof einer Berliner Oberschule einen anderen Mann geschlagen. Im Oktober hatte er am Innsbrucker Platz ein paar Kopfhörer geklaut. Vater glaubt an "Gehirnwäsche" Tawfik Ballout, der Vater des Verdächtigen, sagte dem "Spiegel", er habe mit seinem Sohn über seine Einstellung gestritten. "Ich habe ihm nicht erlaubt, einen langen Bart zu tragen", so Tawfik Ballout – offenbar, weil er dies für ein Symbol von religiösem Extremismus hielt. Der Vater glaubt: "Er wurde einer Gehirnwäsche unterzogen." Sein Sohn sei "großzügig, emotional, liebevoll", der mutmaßliche Attentäter habe das "Herz eines Kindes", berichtet der Vater. Nachts war Abdul Ballout demnach häufig am Handy oder vor dem Fernseher, tagsüber habe er viel geschlafen, so der Vater. Dobrindt: "Wir wissen, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat" Dobrindt sagte, man werde "genau hinschauen" müssen. "Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, und die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde erhoben hat", so der CSU-Politiker in der ARD . "Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage danach gestellt, wie kann eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dem wird detailliert nachgegangen." Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner verteidigte die Sicherheitsmaßnahmen beim CSD als sehr gut. "Wir haben beim CSD eine hohe Sicherheit gehabt", sagte Wegner am Nachmittag in der Nähe des Tatorts. "Die Strecke des CSD wurde nicht getroffen." Dort sei der Täter nicht drauf gekommen, weil die Polizei, die Sicherheitsbehörden den CSD abgesichert hätten. Dobrindt rief gleichwohl die Veranstalter von Großveranstaltungen und CSDs auf, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen. Taten wie der Angriff auf den Berliner CSD lassen sich nach Einschätzung von Experten praktisch nicht verhindern. "Ich glaube, dass ein Staat oder auch die Europäische Union, eine Staatengemeinschaft, sehr viele Maßnahmen ergreifen kann, damit die Menschen in Deutschland sicher sind", sagte der Terrorismusexperte der Konrad-Adenauer-Stiftung, Felix Neumann. Eine hundertprozentige Sicherheit sei aber nicht möglich.